[...] und das Leck dann sehr schnell bei diesem Hotel ausgemacht wäre. Folge für das Hotel: Kündigung durch die betroffene oder sogar alle Kartengesellschaften, Strafanzeige, Umsatzrückgang, Pleite.
Naja, die könnten die Daten ja einfach weiterverkaufen ... an eine Firma irgendwo in der Karibik/Südsee.
Nicht gespeichert werden darf lediglich die Prüfnummer auf der Rückseite, denn sie soll gerade verhindern, dass jemand mit einer erschummelten Kartennummer, sei es durch Einbruch in eine Datenbank, sei es durch eine Restaurantquittung aus dem Müll, Schindluder treibt.
Eben ... sollte ich "nur" die restlichen angaben weitergeben, wäre mir schon wohler bei der Sache.
Du bist mit einer Kreditkarte auch im Betrugsfall recht sicher, sicherer jedenfalls als bei deutschen Banken mit ihrem lächerlichen ec-Karten-Getue, frei nach dem Motto „Wenn ich die Augen zu mache, ist es dunkel und keiner kann mich keiner sehen“.
Aber habe viel Ärger am Hals ...
Danke & Gruß!