Mahlzeit luti,
[...] soll sie bitte schön erstmal einen von Dir unterschriebenen Beleg vorweisen, dass Du diesen Betrag auch wirklich autorisiert hast ...
Naja, den kann es bei einer Online-Überweisung oder wie hier per Mail/Telefon ja gar nicht geben ...
Sicher - aber wenn Du einer Transaktion zugestimmt hast bzw. sie ausdrücklich billigst oder gar in Auftrag gegeben hast, wirst Du dieser sicherlich auch nicht widersprechen. Bzw. wenn Du das tust, wird Dein Vertragspartner sicherlich auf andere Weise geltend machen können, dass Du tatsächlich einen Vertrag mit ihm geschlossen hast usw. ...
Wenn nun aber $BOESER_KREDITKARTENBETRUEGER einfach mittels Deiner (gestohlenen/abgefangenen/kopierten) Kreditkartendaten einen Anspruch gegenüber Deinem Kreditkartenunternehmen erhebt und dieses daraufhin von Deinem Konto abbucht, dann wirst Du höchstwahrscheinlich Widerspruch beim Kreditkartenunternehmen einlegen. Und dieses wird sich dann an den Auftraggeber wenden, um einen entsprechenden Beleg o.ä. anzufordern. Und da dieser den nicht beibringen kann, bist Du auch nicht zur Zahlung verpflichtet.
Allein irgendwelche (angeblichen) Logdateien sind keineswegs Grundlage eines rechtsgültigen Vertrages - das ist in Deutschland immer noch und weiterhin nur eine Unterschrift (egal ob auf Papier oder elektronisch).
Soweit mein Kenntnisstand - meine Bankausbildung und die Vorlesungen in Wirtschaftsrecht sind allerdings schon einige Zeit her (wobei ich nicht davon ausgehe bzw. davon weiß, dass sich hier grundlegende Dinge geändert haben).
Detaillierter kann Dir aber dazu jede Verbraucherzentrale oder der Anwalt Deines geringsten Misstrauens Auskunft geben.
Ähm, wieso sollten die Angaben NICHT gespeichert werden? NATÜRLICH werden die Angaben gespeichert - sonst wäre eine Abrechnung überhaupt nicht möglich.
Schon, aber zumindest anscheint die Prüfnummer nicht (s.o.).
Technisch machbar wäre es aber - und wenn etwas technisch machbar ist, wieso sollte irgendetwas dann $BOESER_KREDITKARTENBETRUEGER davon abhalten, das zu tun?
MfG,
EKKi
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