Alex: Kreditkarteninformationen weitergeben

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Hallo EKKi,

Das habe ich auch nicht gesagt. Ich schrieb, dass eine Unterschrift (z.B. auf einem Kreditkartenbeleg oder ein entsprechend signiertes elektronisches Dokument) auf jeden Fall als Beweis für einen rechtsgültigen Vertrag angesehen werden kann - eine schlichte Logdatei hingegen nicht.

so gefällt mir das scho besser :)
Du hattest weiter oben nämlich geschrieben, dass es "nur die Unterschrift" ist. Da könnte man annehmen, dass du denkst, dass es keine gültigen/beweisbaren Verträge ohne Unterschrift gibt - was ja dann schlichtweg falsch wäre. Wollte es also nur mal klarstellen, dass es für jeden logisch wird...aber sowas weis man ja eigentlich...

Richtig. Theoretisch kann ich Dir (fern-)mündlich die Genehmigung erteilen, soundsoviel Euros von meiner Kreditkarte "abzubuchen". Aber wie willst Du das beweisen, wenn ich der Abbuchung meinem Kreditkartenunternehmen gegenüber widerspreche? Insofern bleibt Dir nichts anderes übrig, als einen Beweis vorzulegen, dass ich Dir das tatsächlich erlaubt habe. Und das ist nunmal üblicherweise und zweifelsfrei eine Unterschrift.

Ich kann dich ja fragen, ob ich unser Gespräch aufnehmen darf. Wenn wir dann vereinbaren, dass ich die Abbuchung machen darf und wir auch eine Gegenleistung vereinbaren kommst du da nicht mehr raus. (Wenn wir keine Gegenleisutng vereinbaren wäre es eine Schenkung und somit wäre ich nicht klageberechtigt aber das gehört hier ja nicht dazu).

Wusstest du, dass es in Österreich für manche Vermieter gang und gäbe ist ihre Verträge nicht schriftlich zu machen sondern auf Video die Willenserklärungen aufzunehmen? Das ist auch so ein schöner Beweis. Eventuell noch besser als ne Unterschrift.
(Hintergrund: Mietverträge müssen dort beim Finanzamt vergebührt werden wenn sie schriftlich sind)

Also, ich wollte dir nicht auf die Füße treten, bin nur etwas pingelig, was Rechtsfragen angeht.

Gruß
Alex