ziel-a.example.com und ziel-b.example.com ...
Willst du mir damit was bestimmtes sagen?
War doch nur ein Beipsiel!
ja, dass du gem. rfc 2606 für beispiele die dafür vorgesehend beispieldomains verwenden sollst, da du nie weißt ob die von dir als beispiel verwendete domain schon delegiert ist oder nicht und ob der eigentümer damit einverstanden ist
noch schlimmer ist das bei e-mail-adresse - die stiftung warentest freut sich sicher über viele mails, die an deren domain geschickt werden ;)