Hallo,
Darf man Musik (wir gehen von z.b. Charts, oder Rockliedern aus)
in einem Flash-Player zum anhören anebieten, wenn man nicht an die Musikdateien gelangt und man dazuschreibt, dass das Herunterladen eines Liedes strengstens verboten ist.
Komponisten haben das Recht, zu bestimmen, wer ihre Melodien öffentlich spielen darf. Dieses Recht kann weitergegeben werden, z.B. an die GEMA.
Sie haben _nicht_ das Recht, zu bestimmen, wer ihre Melodien hören darf, können also nicht verlangen, dass z.B. Paul-Manuel als Zuhörer eines Konzerts auszuschließen ist.
Du möchtest sie spielen, also brauchst du eine Genehmigung.
Es gibt Pauschalzahlungen, etwa für Chöre. Aber auch die müssen der GEMA melden, _was_ sie öffentlich vorgetragen haben.
Denn einem Komponisten/Texter steht bei öffentlichem Vortrag ein Entgelt zu, das ist u.a. das Einkommen dieser Leute.
Stell dir mal vor, du hackst Holz und ein anderer verkauft es hinter deinem Rücken und du bekommst nichts. Wäre unfair, oder?
Kalle