Robert der Verzweifelte: Hartz IV, Weiterbildung

Hallo Forum,

ich weiß nicht, wo ich das sonst fragen könnnte. Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen?

Ich mache gerade eine Weiterbildung. Ich muss leider seit einiger Zeit von H4-leben. Für die Weiterbildung bekomme ich zusätzliche Mittel, wie auswärtrige Unterbringung, Fahrtspesen am Ort, Verpflegungsmehraufwand und Familienheimfahrt.

Das hört sich nun ganz toll an, kostet den Steuerzahler auch einige Euro, aber damit komme ich so gerade zurecht.

Nun haben die von der ArGe meine Grundsicherung für den vorletzten Monat nicht bezahlt. Da stand dann meine Wohnung, Heizung, Strom usw. ohne Geld da. Auch das Bisschen, was mir noch für den Lebensunterhalt bleibt (348 oder so abzüglich Strom und ein Kredit für die Heizung vom Vorjahr) haben sie nicht bezahlt.

Dabeim hieß es an anderer Stelle, dass ich während der Weiterbildung über Bildungsgutschein mich nicht um die Verlängerung der Grundsicherung kümmern muss. Habe ich auch nicht.

Nachdem mein Vermieter mich dann angerufen hatte, dass die Miete nicht gekommenh ist, habe ich schriftlich nbachgefragt und ziemlich kommentarlos einen Antrag auf Verlängerung zugeschickt bekommen. Den habe ich dann schnellstens wieder zurückgeschickt. Den letzen Monat kam auch wieder Geld auf mein Konto, aber diese eine Monat Ausfall drückt mich sehr. Die paar Rücklagen sind nun weg. Ich brauch dringend einen neuen Anzug usw.
Ein neuer Job ist tatsächlich in Aussicht und da kann ich doch nicht immer in abgerackten Klamotten hingehen.

Meine Frage: Muss man während der Weiterbildung auf Bildungsgutschein auch selber die Verlängerung für die Grundsicherung beantragen, oder ist das jetzt sittenwidrig, was die mit mir machen?

Ich bin ziemlich verzweifelt wegen dieser Geldscheiße

Wer kann mir Tipps geben?
Robert

  1. Hellihello,

    zum einen ist mir ein Fall bekannt, wo erst verspätet (5 Wochen) der halbjährliche Folgeantrag gestellt wurde, dieser aber kommentarlos als nahtlos übergehend interpretiert wurde.

    Zum zweiten grassiert auf Ämtern nicht zwangsläufig umfassendes Fachwissen. U.u. hilft Dir erst ein Rechtsanwalt, dass in der dortigen Abteilung die Angelegenheit von einer kundigeren / höhergestellten Person kontrolliert wird. Und u.U. weiß auch der Anwalt besser, wie das Recht anzuwenden ist und wie die Rechtslage ist. Es gibt glaube ich aber auch ein "h4-Forum". Beratungssscheine erhältst Du bei Gericht, schwieriger dürft eventuell sein, einen Anwalt zu finden, der sich auf Sozialrecht spezialisiert hat. Das kostet Dich nichts! Das geht auf Staatskosten. Nur den Papierkram musst Du erledigen (Antrag bei Gericht holen und abgeben). Dem Anwalt reicht es u.U., wenn du das Pamphlet erst nach dem Besuch einreichst.

    Dank und Gruß,

    frankx

    --
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    1. Ja auch Dir ein Hellihello,

      das mit dem Anwalt ist ja immer die Standard-Empfehlung.

      Ich kenne hier nur keinen guten Sozialrechtler und wenn ich noch eine Empfehlung bekommen sollte von den Freunden vor Ort, dann ist immer noch Weihnachten und die Fristen laufen bestimmt schon.

      Ich habe Google gefragt nach "ALG2 Verlängerung während Weiterbildung"

      Da bekomme ich aber kein Land unter die Füße.

      Was sollte ich also machen, um eventuelle Fristen zu wahren, die ich ja noch nicht einmal kenne? Was sollte ich schreiben und an wen und was sollte ich auf keinen Fall schreiben?

      Ich kann den neuen Job ab Februar knicken, wenn ich da auflaufe wie ein Schlump. Einen Monat später mag es dann schon ganz anders aussehen, wenn keiner mitbekommt, wo ich anfange, denn ich habe auch Schulden.

      Ich würde mich über weitere Suchideen freuen.

      Das blöde ist, dass ich hier in meiner WG auch nur noch bis 31.12. Internet habe, weild er Vertragsinhaber weggeht und leider nicht Bescheid gesagt hat.

      Danke euch Allen

      Robert

      1. Hellihello

        Ja auch Dir ein Hellihello,

        das mit dem Anwalt ist ja immer die Standard-Empfehlung.

        Ist es nicht. Es ist ein Erfahrungswert. Deine Fragen und Deine Verzweiflung rühren von Unwissenheit. Die Erfahrungen eines Anwaltes kannst Du nur bis zu einem gewissen Grad mit Eigenrecherche abdecken. Gerade wenn das Amt anderer Meinung ist, kann nur ein Anwalt helfen. Mach Dich auch die Suche nach eine Sozialrechtler in Deiner Umgebung. U.u. erfährst Du, wie Ingo schrub, dass Du keine Aussicht auf Erfolg hast. Dann weißt Du aber das eben mit Sicherheit.

        Dank und Gruß,

        frankx

        --
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    2. Hi,

      zum einen ist mir ein Fall bekannt, wo erst verspätet (5 Wochen) der halbjährliche Folgeantrag gestellt wurde, dieser aber kommentarlos als nahtlos übergehend interpretiert wurde.

      dieser Fall dürfte aber schon einige Zeit zurückliegen. Seit langem (2006 oder 2007) ist es gesetzlich ganz klar geregelt und auch gerichtlich abgesegnet, dass ALG2 erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt wird. Früher war es bei Folgeanträgen in der Tat noch so, dass man im Zweifel lediglich nachweisen musste, in der Zwischenzeit bedürftig gewesen zu sein.

      freundliche Grüße
      Ingo

      1. Hellihello

        dieser Fall dürfte aber schon einige Zeit zurückliegen. Seit langem (2006 oder 2007) ist es gesetzlich ganz klar geregelt und auch gerichtlich abgesegnet, dass ALG2 erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt wird. Früher war es bei Folgeanträgen in der Tat noch so, dass man im Zweifel lediglich nachweisen musste, in der Zwischenzeit bedürftig gewesen zu sein.

        Jau, dachte ich auch. Der mir bekannte Fall stammt aus diesem Jahr. Es war ein Folgeantrag.

        Dank und Gruß,

        frankx

        --
        tryin to multitain  - Globus = Planet != Welt
        1. Hi,

          dieser Fall dürfte aber schon einige Zeit zurückliegen. Seit langem (2006 oder 2007) ist es gesetzlich ganz klar geregelt und auch gerichtlich abgesegnet, dass ALG2 erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt wird. Früher war es bei Folgeanträgen in der Tat noch so, dass man im Zweifel lediglich nachweisen musste, in der Zwischenzeit bedürftig gewesen zu sein.

          Jau, dachte ich auch. Der mir bekannte Fall stammt aus diesem Jahr. Es war ein Folgeantrag.

          da sage ich nur: Glück gehabt, dass der ARGE-Mitarbeiter offenbar die Gesetzesänderung verschlafen und den (dank Tacheles nicht mehr "internen") aktualisierten Hinweis der BA nicht zur Kenntnis genommen hat.

          freundliche Grüße
          Ingo

  2. Mahlzeit,

    oder ist das jetzt sittenwidrig, was die mit mir machen?

    Was die ArGe macht ist IMO alles sittenwidrig.
    Mir wurde damals gesagt, ich hab 3 Monate Zeit um mir ne billigere WOhnmung zu suchen, sonst bekomme ich gar kein Geld mehr und kann auch nie mehr eins Beantragen. Die Wohnung war um ca. 20€ zu teuer.

    Und selbst nachdem ich dem "Berater" das Ganze per Gesetzestext widerlegt habe, hat er mich als Lügner bezeichnet.

    Zu deinem Problem: Eine wirklich bindende Auskunft kann dir nur ein Anwalt geben, alles andere sind maximal Erfahrungswerte, die differieren können und Spekulationen, die dir auch nix bringen.

    1. Hi,

      Mir wurde damals gesagt, ich hab 3 Monate Zeit um mir ne billigere WOhnmung zu suchen, sonst bekomme ich gar kein Geld mehr und kann auch nie mehr eins Beantragen. Die Wohnung war um ca. 20€ zu teuer.

      Und selbst nachdem ich dem "Berater" das Ganze per Gesetzestext widerlegt habe, hat er mich als Lügner bezeichnet.

      das Gesetz ist in diesem Punkt leider auch äußerst "schwammig":
      "*in der Regel* jedoch längstens für sechs Monate" wird üblicher Weise so ausgelegt, dass eben 1/2 Jahr Zeit gegeben wird. Diese Formulierung lässt aber auch Spielraum nach oben und unten zu.
      Unstrittig ist allerdings, dass danach die von der ARGE als angemessen definierten Unterkunftskosten zu zahlen sind.

      freundliche Grüße
      Ingo

      1. Mahlzeit,

        Unstrittig ist allerdings, dass danach die von der ARGE als angemessen definierten Unterkunftskosten zu zahlen sind.

        Eben. Und wenn die Wohnung teurer ist, muss man sich halt damit abfinden oder umziehen. Wenn einem dann aber damit gedroht wird, nie wieder Geld zu bekommen, ist das schon Menschunwürdig.
        Ich bin froh, mit diesem Verein nichts mehr zu tun zu haben.

  3. Hallo,

    Wer kann mir Tipps geben?

    Vielleicht findest du da noch Informationen: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

    Grüsse

    Cyx23

    1. Hellihello

      Vielleicht findest du da noch Informationen: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

      oder hier:
      http://www.sozialhilfe-online.de/cgi-bin/dcboard.cgi

      oder hier:
      http://www.google.de/search?btnI=1&q=arbeitslosengeld+2+anwalt+sozialrecht

      Dank }und Gruß,

      frankx

      --
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  4. Hallo Robert,

    ja, dass musst du. Was ich aber nicht verstehe ist, dass dir das Amt keine Erinnerung mit Antrag geschickt hat. Ist eigentlich deren Pflicht!