Ingo Turski: Hartz IV, Weiterbildung

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Hi,

dieser Fall dürfte aber schon einige Zeit zurückliegen. Seit langem (2006 oder 2007) ist es gesetzlich ganz klar geregelt und auch gerichtlich abgesegnet, dass ALG2 erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt wird. Früher war es bei Folgeanträgen in der Tat noch so, dass man im Zweifel lediglich nachweisen musste, in der Zwischenzeit bedürftig gewesen zu sein.

Jau, dachte ich auch. Der mir bekannte Fall stammt aus diesem Jahr. Es war ein Folgeantrag.

da sage ich nur: Glück gehabt, dass der ARGE-Mitarbeiter offenbar die Gesetzesänderung verschlafen und den (dank Tacheles nicht mehr "internen") aktualisierten Hinweis der BA nicht zur Kenntnis genommen hat.

freundliche Grüße
Ingo