你好 Tom,
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sagt dazu:
Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.(2) Eigentum verpflichtet.
Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Abgedeckt durch Steuern.
Da viele Menschen, insbesondere soclhe mit wesentlich mehr Eigentum als zum Leben notwenig ist, diesen Verfassungsgrundsatz oft und gerne vergessen, muss man sie eben von Zeit zu Zeit mal wieder daran erinnern.
Dass diese Leute durch die Steuer-Progression einen Großteil des Steueraufkommens aufbringen, wird ebenso gerne vergessen und verschwiegen.
Gut, dass wir darüber geredet haben, danke für das Gespräch.
再见,
克里斯蒂安