Hallo Simon,
Nun, drei Rechtsbereiche sind da meiner Meinung nach erstmal relevant, die auch schon genannt wurden:
1. Brief-/Fernmeldegeheimnis
2. Urheberrecht
3. Andere Persönlichkeitsrechte
1. Das Brief- und Fernmeldegeheimnis schützt nur die Übertragung an sich. Die an der Kommunikation beteiligten sind nicht davon betroffen, ihre Kommunikation wird vor anderen geschützt. Selbst ein bereits vom Empfänger geöffneter Brief ist wohl nicht mehr durch das Briefgeheimnis geschützt. Der besondere Schutz wird ja benötigt, um die Kommunikation außerhalb des bereits geschützten, privaten Bereichs zu schützen.
2. Urheberrecht
Prinzipiell ist das möglich, bei alltäglichen Texten oder gar SMS aber wohl eher nicht relevant. Wenn Dir jemand Gedichte schickt oder so, wäre das aber was anderes.
3. Andere Persönlichkeitsrechte:
Da gibt es jede Menge Zivil- und Strafrechtliche Regelungen, siehe:
< http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Persönlichkeitsrecht>
Gehe mal davon aus, dass es keine gute Idee ist, private Kommunikation gegen den Willen eines Beteiligten zu veröffentlichen. Anonymisiert sollte das gehen, allerdings sollte das dann schon wirklich anonym sein und der betroffene nicht doch irgendwie aus dem Kontext der Veröffentlichung erkennbar sein o.ä. Abgesehen von möglichen, rechtlichen Hindernissen ist das auch allein moralisch ziemlich daneben.
Grüße
Daniel