Simon: SMS online stellen

Hi,
ich hätte da eine Frage: darf ich SMS die ich mit einer Person schreibe auf einer Website anzeigen. Darf ich dabei auch seinen Namen angeben?
Und kann eine Person Rechtliche Schritte gegen mcih einleiten, selbst wenn sein name nicht angegeben ist??  Kann mir vieleicht jemand noch den § und das Gesetz sagen wo ich das nachlesen kann?

MfG
Simon

  1. ich hätte da eine Frage: darf ich SMS die ich mit einer Person schreibe auf einer Website anzeigen. Darf ich dabei auch seinen Namen angeben?

    Such mal nach "Briefgeheimnis" in Wikipedia und der Suchmaschine deiner Wahl.

    g johannes

    1. ich hätte da eine Frage: darf ich SMS die ich mit einer Person schreibe auf einer Website anzeigen. Darf ich dabei auch seinen Namen angeben?
      Such mal nach "Briefgeheimnis" in Wikipedia und der Suchmaschine deiner Wahl.

      Hi hab im Internet folgendes gefunden:

      Briefgeheimnis, nach § 118 Strafgesetzbuch ist es Unbefugten bei Strafe verboten, verschlossene Briefe und andere Schriftstücke zu öffnen oder sie dem Empfänger vorzuenthalten.

      Ist nicht das was ich suche, weil ich ja diese SMS geschrieben habe, und ich den anderen Namen nicht angebe.

      MfG
      Simon

      1. Hm, dann war das was anderes...
        Ich glaube, dass nicht ohne weiteres erlaubt ist, als Empfaenger Briefe zu veroeffentlichen. Ob das auch fuer sms gilt - keine Ahnung.

        g johannes

  2. Mahlzeit,

    Und kann eine Person Rechtliche Schritte gegen mcih einleiten, selbst wenn sein name nicht angegeben ist??  Kann mir vieleicht jemand noch den § und das Gesetz sagen wo ich das nachlesen kann?

    Lies mal im Urheberrecht nach. Du darfst deine eigenen SMS ins Netz stellen, aber nicht die der anderen, ausser du hast deren schriftliche(!) Genehmigung.

    Den Namen darfst du ebenfalls nicht veröffentlichen, da du damit Persönlichkeitsrechte verletzt.

    Da ich davon ausgehe, es geht dir darum, jemanden an den Pranger zu stellen, lass dir gesagt sein, eine Anzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede o.ä. hast du dir schnell eingefangen. Du solltest von deinem Vorhaben, in deinem eigenen Interesse, abstand nehmen.

    1. Ja ich verstehe schon was du meinst, aber wenn ich seinen Namen nicht dazu schreibe, kann mir doch nichts vorgeworfen werden oder ?

      1. Ja ich verstehe schon was du meinst, aber wenn ich seinen Namen nicht dazu schreibe, kann mir doch nichts vorgeworfen werden oder ?

        jeder verfasser hat das urheberrecht auf sein schriftstück - auch wenn dieses nur 144 zeichen lang ist ;)

        1. jeder verfasser hat das urheberrecht auf sein schriftstück - auch wenn dieses nur 144 zeichen lang ist ;)

          Sind es nicht 166 ?? aber ist ja auch egal.

          Und wie schaut es aus wenn nicht die Originale veröffentlicht werden sondern eine art Nacherzählung??

          MfG
          Simon

          1. Mahlzeit,

            Und wie schaut es aus wenn nicht die Originale veröffentlicht werden sondern eine art Nacherzählung??

            Wie ich schon geschrieben habe, kannst du dir da ganz schnell eine ANzeige wegen Beleidigung o.ä. einfangen, wenn du z.B. jemanden anprangerst.

            Ansonsten gelten die üblichen Grundsätze. Du musst durch deine Nacherzählung ein neues "Werk" erschaffen ohne den Eindruck zu schaffen, es wäre nur eine einfache Kopie.
            Allerdings wirst du nicht drum rumkommen, einen Fachanwalt zu konsultieren, wenn du eine Verbindliche Aussage willst. Alles was hier gesagt wird, sind nur Meinungen die dich im Streitfall in keiner Weise schützen.

        2. Hi there,

          jeder verfasser hat das urheberrecht auf sein schriftstück - auch wenn dieses nur 144 zeichen lang ist ;)

          wie andernorts schon erwähnt: nur wenn es eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Sonst wäre jede Kommunikation, jedes Schriftstück unmöglich...

    2. Hi there,

      Lies mal im Urheberrecht nach. Du darfst deine eigenen SMS ins Netz stellen, aber nicht die der anderen, ausser du hast deren schriftliche(!) Genehmigung.

      Halt' ich für ein Gerücht. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine SMS die für das Urheberrecht nötige Schöpfungshöhe erreicht.

      Den Namen darfst du ebenfalls nicht veröffentlichen, da du damit Persönlichkeitsrechte verletzt.

      Das könnte schon eher zutreffen, wobei ich denke, daß "Name" vollständige Zuordenbarkeit impliziert. Beim Vornamen alleine bspw. seh' ich da auch kein Problem.

      Da ich davon ausgehe, es geht dir darum, jemanden an den Pranger zu stellen, lass dir gesagt sein, eine Anzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede o.ä. hast du dir schnell eingefangen. Du solltest von deinem Vorhaben, in deinem eigenen Interesse, abstand nehmen.

      Dem ist nichts hinzuzufügen...

      1. Mahlzeit,

        Halt' ich für ein Gerücht. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine SMS die für das Urheberrecht nötige Schöpfungshöhe erreicht.

        Auch bei 144 Zeichen (oder wieviele es sind) können eine entsprechende Schöpfungeshöhe erreichen. Es gibt Gedichte, die weniger Zeichen haben aber durchaus einen Schutz geniesen.

        Ich würde sowas also immer im EInzelfall prüfen. Natürlich hat beiweitem nicht jede SMS diese Schöpfungshöhe, vermutlich ist deren ANteil verschwindend gering. Trotzdem wollte ich es, der Volsltändigkeit halber, erwähnt haben ;)

        1. Grüße,
          wenn wir schon dabei sind - sind wandmalereien (öffentlichetoilettenwandverzierungen) durch urheberrecht oder sonstiges recht geschützt? man findet gelegentlich solche perle - die wären wert veröffentlicht zu werden!
          MFG
          bleicher

          1. Moinsen,

            wenn wir schon dabei sind - sind wandmalereien (öffentlichetoilettenwandverzierungen) durch urheberrecht oder sonstiges recht geschützt? man findet gelegentlich solche perle - die wären wert veröffentlicht zu werden!

            Interessante Frage. Im Grunde laeuft Graffitti unter Sachbeschaedigung. Inwiefern eine solche unter das Urheberrecht faellt kann ich nciht sagen. Denn vernichten darf sie der Besitzer der bemalten Wand. Fotografieren und veroeffentlichen ist dann wiederum nicht erlaubt?!

            Ich denke schon dass das geht. Koennte wie mit oeffentlich einsehbaren Gaerten sein. Die darf man auch fotografieren und als Kalender rausbringen.

            --
            "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
                  - T. Pratchett
            1. hi $name,

              Interessante Frage. Im Grunde laeuft Graffitti unter Sachbeschaedigung. Inwiefern eine solche unter das Urheberrecht faellt kann ich nciht sagen. Denn vernichten darf sie der Besitzer der bemalten Wand. Fotografieren und veroeffentlichen ist dann wiederum nicht erlaubt?!

              Schöpfungshöhe vorausgesetzt fällt es unter das Urheberschutzgesetz, der "Künstker" hat aber u.u. Probleme seine Urheberschaft nachzuweisen *lol* und die Kosten die dann auf ihn zukommen dürften ein evtl. Honorar bei weitem übersteigen.

              gruss
              shadow

              --
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              1. Grüße,

                Interessante Frage. Im Grunde laeuft Graffitti unter Sachbeschaedigung. Inwiefern eine solche unter das Urheberrecht faellt kann ich nciht sagen. Denn vernichten darf sie der Besitzer der bemalten Wand. Fotografieren und veroeffentlichen ist dann wiederum nicht erlaubt?!

                Schöpfungshöhe vorausgesetzt fällt es unter das Urheberschutzgesetz, der "Künstker" hat aber u.u. Probleme seine Urheberschaft nachzuweisen *lol* und die Kosten die dann auf ihn zukommen dürften ein evtl. Honorar bei weitem übersteigen.

                soll heißen - wenn der sich beschwert, verpetzen? aber eine mahnung wegen uhrheberrechtverletzung dürfte doch etwas teuerer ausfallen als so eine wand zu reinigen^^

                MFG
                bleicher

                1. hi $name,

                  soll heißen - wenn der sich beschwert, verpetzen?

                  aber eine mahnung wegen uhrheberrechtverletzung dürfte doch etwas teuerer ausfallen als so eine wand zu reinigen^^

                  erstmal soll/muss er nachweisen das er der urheber ist und dann petzen.....

                  die strafe wg. sachbeschädigung könnte auch teuer werden, nicht nur die reinigung (einige fassaden müssen neu gestrichen werden damit keine spuren zurückbleiben.

                  was die abmahnung angeht kommt es darauf an, welcher streitwert festgesetzt wird und ob diese (meist aus der luft gegriffene summe) vor gericht bestand hat (marions -berüchtigtes- kochbuch: bild einer bockwust mit brötchen: streitwert 6500€ oder so)

                  gruss
                  shadow

                  --
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          2. Mahlzeit,

            wenn wir schon dabei sind - sind wandmalereien (öffentlichetoilettenwandverzierungen) durch urheberrecht oder sonstiges recht geschützt? man findet gelegentlich solche perle - die wären wert veröffentlicht zu werden!

            Natürlich sind die ebenfalls geschützt, falls, wie erwähnt, die Schöpfungshöhe erreicht ist.
            Dabei geht es ja hauptsächlich um die Weiternutzung o.ä. Ich darf z.B. theoretisch dieses Grafitti nicht fotografieren und das Bild verkaufen. Dann kann der Urheber ganz legal gegen mich vorgehen.

            Unabhängig davon ist die Sachbeschädigung, bei der der Eigentümer der Sache (Wand) natürtlich den Urheber zur Kasse bitten kann. Dieser darf zwar das Bild entfernen, aber z.B. ebenfalls nicht die Wand ffotografieren und die Bilder verkaufen oder sonstwie verbreiten. Die Ausnahme dürfte eine Beweissicherung sein, was aber keine Verbreitung ist.

            Urheberrecht und Sachbeschädigung sind hier also völlig unabhängig.

          3. Hallo,

            wenn wir schon dabei sind - sind wandmalereien (öffentlichetoilettenwandverzierungen) durch urheberrecht oder sonstiges recht geschützt? man findet gelegentlich solche perle - die wären wert veröffentlicht zu werden!

            Falls die Graffiti als (bleibendes) Werk betrachtet werden, vermute ich, dass sie mit Kunst im öffentlichen Raum vergleichbar sind. Dauerhaft installiert würde ich daher erstmal an die sog. Panoramafreiheit denken. Bzw. § 59 Werke an öffentlichen Plätzen.
            Wenn ich es recht erinnere, sollte bei sochen Werken der Künstler, sofern bekannnt, genannt werden. Bei Skulpturen gibt es ja manchmal irgendwo am Sockel ein Hinweisschild, sodass dann diese Fakten verfügbar wären.

            Ärgerlich finde allerdings, wenn z.B. der Reichstag kein öffentlicher Raum ist, bzw. wenn bei der Beauftragung des Künstlers in diesem speziellen Fall vergessen worden ist, für diese besondere Plazierung des Werkes alle Rechte auch der Bevölkerung zukommen zu lassen.

            Grüsse

            Cyx23

      2. Hi!

        Das könnte schon eher zutreffen, wobei ich denke, daß "Name" vollständige Zuordenbarkeit impliziert. Beim Vornamen alleine bspw. seh' ich da auch kein Problem.

        Ich schon. Angenommen es geht um jemanden in der Schule/Firma oder gar nur Klasse/Abteilung. Da weiss jeder sofort, wer da oeffentlich zur Schau gestellt wird. Und das sind automatisch die Personen auf die es ankommt.

        Und ich habe den Verdacht, dass es um etwas aehnliches geht. Nicht nur jemanden blosszustellen sondern mit der veroeffentlichung im Internet noch einen drauf zu setzen. Weiss man aber ja nicht da wir keine weiteren Infos darueber haben.

        --
        "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
              - T. Pratchett
  3. Hallo Simon,

    Nun, drei Rechtsbereiche sind da meiner Meinung nach erstmal relevant, die auch schon genannt wurden:

    1. Brief-/Fernmeldegeheimnis
    2. Urheberrecht
    3. Andere Persönlichkeitsrechte

    1. Das Brief- und Fernmeldegeheimnis schützt nur die Übertragung an sich. Die an der Kommunikation beteiligten sind nicht davon betroffen, ihre Kommunikation wird vor anderen geschützt. Selbst ein bereits vom Empfänger geöffneter Brief ist wohl nicht mehr durch das Briefgeheimnis geschützt. Der besondere Schutz wird ja benötigt, um die Kommunikation außerhalb des bereits geschützten, privaten Bereichs zu schützen.
    2. Urheberrecht
    Prinzipiell ist das möglich, bei alltäglichen Texten oder gar SMS aber wohl eher nicht relevant. Wenn Dir jemand Gedichte schickt oder so, wäre das aber was anderes.
    3. Andere Persönlichkeitsrechte:
    Da gibt es jede Menge Zivil- und Strafrechtliche Regelungen, siehe:
    < http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Persönlichkeitsrecht>
    Gehe mal davon aus, dass es keine gute Idee ist, private Kommunikation gegen den Willen eines Beteiligten zu veröffentlichen. Anonymisiert sollte das gehen, allerdings sollte das dann schon wirklich anonym sein und der betroffene nicht doch irgendwie aus dem Kontext der Veröffentlichung erkennbar sein o.ä. Abgesehen von möglichen, rechtlichen Hindernissen ist das auch allein moralisch ziemlich daneben.

    Grüße

    Daniel

  4. hi $name,

    Hi,
    ich hätte da eine Frage: darf ich SMS die ich mit einer Person schreibe auf einer Website anzeigen. Darf ich dabei auch seinen Namen angeben?

    Was ist aus den guten Ratschlägen/Sinnsprüchen der Altvorderen geworden:
    Was Du nicht willst das man dir tu.......
    gruss
    shadow

    --
    Baum (subst. masc.)
    Ein hoher Strunk, von der Natur zum Strafvollzug vorgesehen, obwohl der Fehlurteile wegen die meisten Bäume wenig oder gar keine Früchte Tragen.
    Wenn er auf natürliche Weise Früchte trägt, dient der Baum der Förderung der Kultur und ist ein wichtiger Faktor der öffentlichen Moral.
    Im strengen Westen und feinfühligen Süden der Vereinigten Staaten werden seine (weißen bzw. schwarzen) Früchte zwar nicht gegessen, kommen aber nichtsdestoweniger dem allgemeinen Geschmack entgegen, und obwohl sie nicht exportiert werden, dienen sie dem öffentlichem Wohl.
    Quelle: Ambrose Bierce - Das Wörterbuch des Teufels
    **
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  5. hi $name,

    also ich hab ein bissi gegurgelt und du würdest IMHO u.a. gegen das allgemeine persönlichkeitsrecht verstoßen, u.a. das recht am geschriebene wort.

    und wie schon andere sagten: auch ohne namensnennung kann jmd. (für einen bestimmten personenkreis - das reicht völlig) identifizierbar sein.

    http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/Haftung/hiic8d.htm
    http://www.jura.uni-hannover.de/material/12084.doc
    http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Persönlichkeitsrecht

    der name eines menschen ist durch ein besonderes persönlichkeitsrecht geschützt: § 12 BGB.

    mögliche vorgehnsweisen:
    machen und hoffen nicht erwischt zu werden (gaaanz schlechte idee)
    finger davon lassen (guuute idee)
    inhaltlich über die inhalte der kommunikation berichten in anonymisierter form und vorher jmd. der ahnung von der materie hat fragen.

    gruss
    shadow

    --
    Basic für Anfänger:
    if GUT goto MOZILLA
    if BOESE goto MICROSOFT