Mahlzeit,
wenn wir schon dabei sind - sind wandmalereien (öffentlichetoilettenwandverzierungen) durch urheberrecht oder sonstiges recht geschützt? man findet gelegentlich solche perle - die wären wert veröffentlicht zu werden!
Natürlich sind die ebenfalls geschützt, falls, wie erwähnt, die Schöpfungshöhe erreicht ist.
Dabei geht es ja hauptsächlich um die Weiternutzung o.ä. Ich darf z.B. theoretisch dieses Grafitti nicht fotografieren und das Bild verkaufen. Dann kann der Urheber ganz legal gegen mich vorgehen.
Unabhängig davon ist die Sachbeschädigung, bei der der Eigentümer der Sache (Wand) natürtlich den Urheber zur Kasse bitten kann. Dieser darf zwar das Bild entfernen, aber z.B. ebenfalls nicht die Wand ffotografieren und die Bilder verkaufen oder sonstwie verbreiten. Die Ausnahme dürfte eine Beweissicherung sein, was aber keine Verbreitung ist.
Urheberrecht und Sachbeschädigung sind hier also völlig unabhängig.