bleicher: Wandmalerei

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Grüße,

Interessante Frage. Im Grunde laeuft Graffitti unter Sachbeschaedigung. Inwiefern eine solche unter das Urheberrecht faellt kann ich nciht sagen. Denn vernichten darf sie der Besitzer der bemalten Wand. Fotografieren und veroeffentlichen ist dann wiederum nicht erlaubt?!

Schöpfungshöhe vorausgesetzt fällt es unter das Urheberschutzgesetz, der "Künstker" hat aber u.u. Probleme seine Urheberschaft nachzuweisen *lol* und die Kosten die dann auf ihn zukommen dürften ein evtl. Honorar bei weitem übersteigen.

soll heißen - wenn der sich beschwert, verpetzen? aber eine mahnung wegen uhrheberrechtverletzung dürfte doch etwas teuerer ausfallen als so eine wand zu reinigen^^

MFG
bleicher