hi $name,
soll heißen - wenn der sich beschwert, verpetzen?
aber eine mahnung wegen uhrheberrechtverletzung dürfte doch etwas teuerer ausfallen als so eine wand zu reinigen^^
erstmal soll/muss er nachweisen das er der urheber ist und dann petzen.....
die strafe wg. sachbeschädigung könnte auch teuer werden, nicht nur die reinigung (einige fassaden müssen neu gestrichen werden damit keine spuren zurückbleiben.
was die abmahnung angeht kommt es darauf an, welcher streitwert festgesetzt wird und ob diese (meist aus der luft gegriffene summe) vor gericht bestand hat (marions -berüchtigtes- kochbuch: bild einer bockwust mit brötchen: streitwert 6500€ oder so)
gruss
shadow
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