Sanny: Vorsicht vor Webseiten für Vertriebspartner großer Firmen!

Hallo,

mich würde die Meinung anderer Webentwickler hierzu interessieren:

Ich hatte einem Neukunden ein Angebot für seine Webseite erstellt und noch keine Rückmeldung von ihm erhalten. Ca. 2 Wochen später rief er an, dass er gerne eine Teilrechnung über 1000€ von mir haben möchte. Ich war etwas verwirrt und frage ihn, warum. Er sagte, er sei autorisierter Vertriebspartner einer best. großen Firma. Diese Firma sponsort ihn für seine Webseite und würde ihm diesen Betrag bezahlen. Er brauche die Rechnung sofort.

Ich sagte ihm, dass ich zwar ungern im Vorhinein eine Rechnung stelle (ist das überhaupt erlaubt?), tat es aber auf seinen Wunsch hin.

Gut, er hatte seine Rechnung, ich sah den Auftrag offensichtlich(!) als angenommen an, also fing ich an zu arbeiten.

Nun kommt mein Fehler an der Sache: ich wurde krank und habe mich leider auch nicht bei meinem Kunden abgemeldet, sondern 2 Wochen nicht von mir hören lassen. Dummer Fehler, wie ich merkte, auch wenn mein Kunde gesagt hat, dass es nicht eile.

Als ich mich bei meinem Kunden wieder meldete, bekam ich von einem gewissen Herrn B.K., einem neuen freiber. Mitarbeiter meines Kunden, die Antwort, dass ich inzwischen nur gegebenenfalls "mit hinzugenommen" werden würde, wenn er mich brauche. Ich sei zu teuer.

Der Kunde sagte als ich ihn zur Rede stellte, da er nichts mehr von mir hörte, habe er sich jemand anderen gesucht. Herr B.K. hätte ihm gesagt, dass man seine komplexe Webseite mit über 30 Seiten, massenhaft Bildbearbeitungen, Texterstellung, Webdesign, Programmierung, Neukonzeption, Logo-Redesign und einem temporär passwortgeschützten Downloadbereich auch für weit unter 2000 Euro machen kann.

Nun folgte ein längeres Hin und Her, das nicht hierher gehört. Tatsache ist, dass ich die Bitte um die Rechnungsstellung nur mündlich bekommen habe. Ich muss also nun die Rechnung stornieren und gehe leer aus.

Inzwischen ist mir auch klargeworden, was passiert ist: dieser Kunde war in seinen Ansprüchen und seiner Zahlungswilligkeit VOR der Rechnungsstellung der einfachste Kunde, den ich bisher hatte- ich hätte eigentlich da schon hellhörig sein müssen. Nach der Rechnungsstellung war ich weg vom Fenster.

Die Firma, bei der mein Kunde Vertriebspartner ist, und ich sind da einem offensichtlichen Betrug zum Opfer gefallen: der Kunde bittet mündlich um eine Rechnung. Wenn er sie bekommt, schickt er sie an seinen Vertriebspartner. Den Webseitenersteller lässt er einfach fallen, denn er hat die Rechnung ja nur mündlich bekommen.

So nicht! Ich werde mich jedenfalls mit der Firma, bei der mein Kunde Vertriebspartner ist, melden und die Stornierung der Rechnung auch an sie schicken. Solche Betrügereien sollten wir Programmierer/Designer uns nicht gefallen lassen.

Sanny

  1. Moin,

    Herr B.K. hätte ihm gesagt, dass man seine komplexe Webseite mit über 30 Seiten, massenhaft Bildbearbeitungen, Texterstellung, Webdesign, Programmierung, Neukonzeption, Logo-Redesign und einem temporär passwortgeschützten Downloadbereich auch für weit unter 2000 Euro machen kann.

    Dann wird sich de Kunde über die Arbeit von Herrn B.K. noch sehr wundern. Wenn das Projekt so komplex ist, wie Du beschreibst, sind 2000 Euro eigentlich noch sehr, sehr preisgünstig,
    "weit unter 2000 €" ist mit qualitativ halbwegs brauchbarer Arbeit IMO nicht zu machen, es sei denn man verschenkt seine Arbeitskraft.

    Ansonsten wird defintiv irgendwo geschludert werden, anders kann ein solcher Preis nicht zu Stande kommen.

    Dein Kunde schneidet sich mit der Nummer also ins eigene Fleisch, dies vielleicht als Trost.

    Trotzdem sehr ärgerlich für Dich. Es gibt solche Kunden...leider.

    Thanks for sharing und trotzdem weiterhin viel Erfolg,

    Jörg

  2. Hellihello

    Ich hatte einem Neukunden ein Angebot für seine Webseite erstellt und noch keine Rückmeldung von ihm erhalten. Ca. 2 Wochen später rief er an, dass er gerne eine Teilrechnung über 1000€ von mir haben möchte. Ich war etwas verwirrt und frage ihn, warum. Er sagte, er sei autorisierter Vertriebspartner einer best. großen Firma. Diese Firma sponsort ihn für seine Webseite und würde ihm diesen Betrag bezahlen. Er brauche die Rechnung sofort.

    Genau, wenn er sie erhalten hat und nicht moniert, dann ist ja erstmal davon auszugehen, dass er sie bezahlen will.

    Ich sagte ihm, dass ich zwar ungern im Vorhinein eine Rechnung stelle (ist das überhaupt erlaubt?), tat es aber auf seinen Wunsch hin.

    Hier liegt Dein Fehler. Erst kommt der Vertrag, dann die Rechnung.

    Gut, er hatte seine Rechnung, ich sah den Auftrag offensichtlich(!) als angenommen an, also fing ich an zu arbeiten.

    Noch ein Fehler: arbeiten ohne Vertrag.

    Nun kommt mein Fehler an der Sache: ich wurde krank und habe mich leider auch nicht bei meinem Kunden abgemeldet, sondern 2 Wochen nicht von mir hören lassen. Dummer Fehler, wie ich merkte, auch wenn mein Kunde gesagt hat, dass es nicht eile.

    Das war kein Fehler. Du hättest den Auftrag sowieso nicht erhalten.

    Als ich mich bei meinem Kunden wieder meldete, bekam ich von einem gewissen Herrn B.K., einem neuen freiber. Mitarbeiter meines Kunden, die Antwort, dass ich inzwischen nur gegebenenfalls "mit hinzugenommen" werden würde, wenn er mich brauche. Ich sei zu teuer.

    Der Rest ist im Grunde relativ egal, also "wie" sie Dich abgehängt haben.

    So nicht! Ich werde mich jedenfalls mit der Firma, bei der mein Kunde Vertriebspartner ist, melden und die Stornierung der Rechnung auch an sie schicken. Solche Betrügereien sollten wir Programmierer/Designer uns nicht gefallen lassen.

    Nun, wenn dann ist der Sponsor betrogen worden. Ich wäre ja vorsichtig mit solchen Unterstellungen. In Bezug auf den Umgang mit Dir trifft das vermutlich auch nicht zu. Das Ganze hat übrigens mMn. nichts damit zu tun, ob mensch sowas als Programmierer oder in sonstwelcher Tätigkeit wiederfährt.

    Dank und Gruß,

    frankx

    --
    tryin to multitain  - Globus = Planet != Welt
    1. Moin Moin!

      Genau, wenn er sie erhalten hat und nicht moniert, dann ist ja erstmal davon auszugehen, dass er sie bezahlen will.

      Ich sagte ihm, dass ich zwar ungern im Vorhinein eine Rechnung stelle (ist das überhaupt erlaubt?), tat es aber auf seinen Wunsch hin.

      Hier liegt Dein Fehler. Erst kommt der Vertrag, dann die Rechnung.

      Exakt das. Ohne Vertrag gibt es von mir höchstens einen Kostenvoranschlag oder eine noch etwas unverbindlichere Aufwandschätzung.

      Theoretisch sind auch mündliche Verabredungen Verträge, aber wer sich auf einen mündlichen Vetrag über mehr als 5 Euro einläßt, dem ist nicht mehr zu helfen. Deshalb arbeite ich nie ohne einen schriftlichen Vertrag, der Rechte, Pflichten, Zahlung und Haftung regelt. Wer viel mit wechselnden Kunden arbeitet, hat sowas vom Anwalt als Lückentext vorbereitet in der Schublade liegen.

      Gut, er hatte seine Rechnung, ich sah den Auftrag offensichtlich(!) als angenommen an, also fing ich an zu arbeiten.

      Noch ein Fehler: arbeiten ohne Vertrag.

      Eben. Wenn Du irgendetwas annimmst, teile dem Kunden diese Annahme mit. Ohne Anwalt zu sein, hätte ich in etwa das folgende geschrieben: "Mit Erstellen der Vorab-Rechnung sehe ich den Auftrag wie besprochen und im Vetrag vom 32. Februar 1851 geregelt als erteilt an, sofern sie nicht binnen sieben Tagen ab heute schriftlich oder telefonisch widersprechen."

      Dann sieben Tage Pause, andere Arbeiten oder vorbereitende Arbeiten, ggf. nach einer telefonischen Absage eine schriftliche Bestätigung der Absage.

      Nun kommt mein Fehler an der Sache: ich wurde krank und habe mich leider auch nicht bei meinem Kunden abgemeldet, sondern 2 Wochen nicht von mir hören lassen. Dummer Fehler, wie ich merkte,

      Extrem dumm. Kommunikation mit dem Kunden ist lebenswichtig. Und wenn es mal vor Gericht landet, brauchst Du jede Menge Schriftstücke (bei Webdesign gerne auch jede Menge Screenshots und Kopien der Quelltexte) und für alles nicht schriftlich festgehaltene neutrale Zeugen. Letztere sind oft nicht einfach zu finden. "Wer schreibt, der bleibt." (OK, stammt aus Angestelltenzeiten, ist aber für Selbständige mindestens ebenso wichtig.)

      Alexander

      --
      Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".
      1. Hallo Alexander!

        Vetrag vom 32. Februar 1851

        Damals gab es allerhöchstens >HTML<. Und der 35. Mai hat erst Erich Kästner erfunden.

        *SCNR*

        Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
        Patrick

        --

        _ - jenseits vom delirium - _
        [link:hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash]
        Nichts ist unmöglich? Doch!
        Heute schon gegökt?
      2. Hellihello

        Eben. Wenn Du irgendetwas annimmst, teile dem Kunden diese Annahme mit. Ohne Anwalt zu sein, hätte ich in etwa das folgende geschrieben: "Mit Erstellen der Vorab-Rechnung sehe ich den Auftrag wie besprochen und im Vetrag vom 32. Februar 1851 geregelt als erteilt an, sofern sie nicht binnen sieben Tagen ab heute schriftlich oder telefonisch widersprechen."

        Naja, unterläge die Firma dem Handelsrecht, dann wäre vielleicht sogar schon eine unwidersprochene Rechnung zu begleichen - vorausgesetzt der Eingang ließe sich beweisen.

        Dank und Gruß,

        frankx

        --
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