Impressum auf Angebotsseite von Freiberufler (z.B. Webdesigner)
Freiberufler
- recht
Hallo,
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für Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten
etc.) sowie für bestimmte erlaubnispflichtige Geschäftszweige bestehen weitere Angabepflichten, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll.
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http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/index.htm
Um was für Angabepflichten geht es da? ;)
Habe mal diesen Service ausprobiert, da kamen aber keine speziellen Angaben mehr dazu:
http://digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/
es grüßt ein Freiberufler
für Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten
etc.) sowie für bestimmte erlaubnispflichtige Geschäftszweige bestehen weitere Angabepflichten, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll.
Erlaubnispflichtige Geschäftszweige sind z.B. die Pommesbude, da brauchst
Du den sog. "Frikadellenschein", den man in einem 2-tägigen Seminar bekommt.
Als Webdesign-Freiberufler bist Du vollkommen frei, Impressum angeben
bezüglich §5 TMG und gut is.
Hellihello
http://www.certiorina.de/ find ich gut, ist von abmahnwelle.de, einer partnerseite von selfhtml.
Dank und Gruß,