Rolf: abmalen erlaubt oder nicht

Hallo,

wenn ich etwas vor mir liegendes abmale, breche ich damit ein Copyright oder nicht?
Natürlich darf ich das abgemalte nicht als echtes Geld ausgeben ... ;-)
Nee, mal im Ernst, es geht eigentlich um Ausschnitte aus Stadtplänen, und die habe
ich auch nicht abgemalt, sondern eine Bekannte, weil ich das nicht gut genug kann.
Also ich meine echt abgemalt, weder gescannt noch Screenshot ...

mbG Rolf

  1. Moin!

    wenn ich etwas vor mir liegendes abmale, breche ich damit ein Copyright oder nicht?
    Natürlich darf ich das abgemalte nicht als echtes Geld ausgeben ... ;-)
    Nee, mal im Ernst, es geht eigentlich um Ausschnitte aus Stadtplänen, und die habe
    ich auch nicht abgemalt, sondern eine Bekannte, weil ich das nicht gut genug kann.
    Also ich meine echt abgemalt, weder gescannt noch Screenshot ...

    Wenn du von der OpenStreetMap abmalst, bist du zumindest auf der sicheren Seite, was die Lizensierung angeht - das ist nämlich CreativeCommons BY-SA 2.0.

    Kartenmaterial anderer Quellen würde ich kritisch sehen. Selbst wenn am Ende einer juristischen Auseinandersetzung feststeht, dass du nichts falsch gemacht hast, so ist der Weg dorthin extrem nervig.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
    1. Hallo,

      Kartenmaterial anderer Quellen würde ich kritisch sehen. Selbst wenn am Ende einer
      juristischen Auseinandersetzung feststeht, dass du nichts falsch gemacht hast, so
      ist der Weg dorthin extrem nervig.

      hmm,
      die richtige Auswahl habe ich leider nicht mehr:

      • der Kartenausschnitt wurde 2001 von einer Postkarte angefertigt.
          So ein Teil, wo in der Mitte der Plan und drumherum die Bildchen sind.
      • die hilfsbereite Dame hat dann auch die Markierungen zwischen Bildern
          und Marke im Plan logischerweise nicht übernommen.
      • die Seite ist schon lange vom Netz, nur in meinem Archiv ist noch
          eine Kopie und an der zieht sich jetzt der Verlag hoch und will
          800,- Euro damit verdienen. Dabei ist gar nicht nachzuweisen,
          dass sie das Copyright an der Postkarte hatten oder haben.

      mbG Rolf

      1. Oh.

        wenns so ist, kann dir eigentlich nur noch ein Anwalt helfen. Du benoetigst also korrekten juristischen Rat und selbst damit kanns schwierig werden.

      2. Hellihello,

        die richtige Auswahl habe ich leider nicht mehr:

        • der Kartenausschnitt wurde 2001 von einer Postkarte angefertigt.
            So ein Teil, wo in der Mitte der Plan und drumherum die Bildchen sind.
        • die hilfsbereite Dame hat dann auch die Markierungen zwischen Bildern
            und Marke im Plan logischerweise nicht übernommen.
        • die Seite ist schon lange vom Netz, nur in meinem Archiv ist noch
            eine Kopie und an der zieht sich jetzt der Verlag hoch und will
            800,- Euro damit verdienen. Dabei ist gar nicht nachzuweisen,
            dass sie das Copyright an der Postkarte hatten oder haben.

        Heißen die so ähnlich wie ein Vogel? Kennst Du [frankx](http://www.abmahnwelle.de}? Es gibt viel zu tun, vor allem die Abmahnung und Androhung einer etwaigen einstweiligen Verfügung nicht ohne korrekte Reaktion verstreichen lassen. Später könnte es ein Zivilprozess werden, und dann wird ein Vergleich wahrscheinlich. Du hast es u.U. mit absolut versierten und mit allen Wassern gewaschenen Profis zu tun, die u.U. sogar selbst nicht legal agieren, wenn Sie Massenabmahnungen betreiben. Und die dich Ausbremsen, bis der Arzt kommt, oder ein besserer Anwalt (;-). Yahooen lohnt in jedem Fall auch.

        Dank und Gruß,

        [link:http://community.de.selfhtml.org/visitenkarten/view.php?key=82)

        --
        tryin to multitain  - Globus = Planet != Welt
        1. http://www.abmahnwelle.de (offizielle Partnerseite von selfhtml.org).

          Dank und Gruß,

          frankx

          --
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  2. Hellihello,

    wenn ich etwas vor mir liegendes abmale, breche ich damit ein Copyright oder nicht?
    Natürlich darf ich das abgemalte nicht als echtes Geld ausgeben ... ;-)
    Nee, mal im Ernst, es geht eigentlich um Ausschnitte aus Stadtplänen, und die habe
    ich auch nicht abgemalt, sondern eine Bekannte, weil ich das nicht gut genug kann.
    Also ich meine echt abgemalt, weder gescannt noch Screenshot ...

    Irgendwo las ich mal, dass Kartenersteller aus diesem Grund absichtlich Fehler einbauen. Daraus folgt u.U.: selber Fehler einbauen. Zu zeichnen, was in Wirklichkeit da ist (Straßen), ist legal. Geschützte (s. Sven) Vorlagen _kopieren_ (was ist jetzt "kopieren" genau?) eben ist nicht erlaubt. Da findste aber auch im Netz.

    Dank und Gruß,

    frankx

    --
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  3. Hi,

    wenn ich etwas vor mir liegendes abmale, breche ich damit ein Copyright oder nicht?

    Im konkreten Fall kann man natürlich nichts sagen (und Rechtsberatung gibt's beim Anwalt), aber prinzipiell: Abschreiben darfst Du auch z.B. ein Buch (kopieren i.d.R. übrigens nicht). Aber nur für *dich*! Das Abgeschriebene darf immer noch nicht veröffentlicht werden.

    Gruß, Cybaer

    --
    Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
    Die Tugend jagt nicht den Teufel, sondern den Sündhaften. Damit wird sie zum Terror. (Hans-Ulrich Jörges, Journalist)
    1. Hellihello

      Im konkreten Fall kann man natürlich nichts sagen (und Rechtsberatung gibt's beim Anwalt), aber prinzipiell: Abschreiben darfst Du auch z.B. ein Buch (kopieren i.d.R. übrigens nicht). Aber nur für *dich*! Das Abgeschriebene darf immer noch nicht veröffentlicht werden.

      Naja, Du kannst aber aus drei oder vier aktuellen Artikeln u.U. einen eigenen Zusammenschreiben, wenn es dabei um ein Abbild der Wirklichkeit geht (Nachrichten) und das Problem der Rechteinhaber wird u.U. sein, Dir das nachzuweisen.

      Das "Problem" ist ja, dass durch ein Abbilden der Wirklichkeit nicht etwa ein Recht an der Wirklichkeit selbst abgeleitet werden kann. Somit muss der Rechteinhaber eben auch nachweisen, dass da nicht etwa eine weitere Abbildung zB. von Straßenzügen vorliegt, sondern eine Kopie der eigenen Abbildung von Straßenzügen.

      Dank und Gruß,

      frankx

      --
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