BaFöG und Wohngeld
Erik85
- recht
Hallo,
wenn Studiengebühren und Miete bezahlt sind, ist nicht mehr viel
vom BaFöG übrig. Nun meinte jemand, dass man ja auch Wohngeld
beantragen könnte, worauf ein anderer sagte, dass BaFöG und
Wohngeld gleichzeitig nicht erlaubt wäre. Die haben sich richtig gestritten.
Weiss jemand wo man genaueres darüber finden kann?
mfg Erik
Moin
Auch hier sei auf die heilige Googlea hingewiesen.
Mit der Frage nach "Bafög und Wohngeld" gibt auch sie dir ihren göttlichen Rat.
Gruß Bobby
Hallo Erik,
was hältst du denn von Google?
Ansonsten helfen dir bestimmt deine HS oder dein Bafögberater weiter.
Ich studiere, bekomme kein Bafög und habe von beidem in Kombination noch nichts gehört.
Schönen Gruß,
Adda
P.S.: Ist dir das Studentenwerk Hannover verlässlich genug als Informationsquelle?
Hallo,
wenn Studiengebühren und Miete bezahlt sind, ist nicht mehr viel
vom BaFöG übrig. Nun meinte jemand, dass man ja auch Wohngeld
beantragen könnte, worauf ein anderer sagte, dass BaFöG und
Wohngeld gleichzeitig nicht erlaubt wäre. Die haben sich richtig gestritten.
dein erster Weg führt also zur Wohngeldstelle, dort kannst du fragen oder beantragst einfach das Wohngeld. Mehr als eine Ablehnung kannst du nicht kriegen.
Die meißten Studierenden haben aber wahrscheinlich nicht aus Spaß einen Nebenjob ;)
Weiss jemand wo man genaueres darüber finden kann?
Bei der Wohngeldstellt oder im Sozielgesetzbuch.
Grüße, Matze
Hallo,
@@ Patrick Andrieu:
Siehste, ich tippe einfach zu langsam ;)
Bei der Wohngeldstellt oder im Sozielgesetzbuch.
Zitat:
"Wohngeld wird u.a. versagt, wenn für die wirtschaftliche Sicherung von Wohnraum andere, dem Wohngeld vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Kassen gewährt werden, wenn für eine von mehreren Wohnungen bereits Wohngeld oder eine vergleichbare Leistung gewährt wird (Doppelwohnung für Wohnraum, der von Personen während der Zeit benutzt wird, in der sie vom Familienhaushalt vorübergehend abwesend sind, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, sowie für Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem § 59 Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen oder zustehen würden."
Der letzte Teil des Abschnittes dürfte für dich interessant sein.
Grüße, Matze
Hallo Matze,
Siehste, ich tippe einfach zu langsam ;)
nee,
ich lese das doch trotzdem ... ;-)
Der letzte Teil des Abschnittes dürfte für dich interessant sein.
stimmt,
interessant schon, wenn auch unerfreulich.
Vielen Dank auch ...
@@Bobby
Auch hier sei auf die heilige Googlea hingewiesen.
das isses ja,
meine Allergie gegen alles heilige, gleich welcher Religion,
inclusive der Missionare, egal ob sie mit dem Kreuz, einem
Dynamitgürtel oder der Tastatur unterwegs sind, hat mich
vorsichtig werden lassen.
mfG Erik
Hallo,
Siehste, ich tippe einfach zu langsam ;)
nee,
ich lese das doch trotzdem ... ;-)
das ist ja leider nicht bei jedem so ;)
Und das bezog sich eher hierauf.
@@Bobby
Auch hier sei auf die heilige Googlea hingewiesen.
das isses ja,
meine Allergie gegen alles heilige, gleich welcher Religion,
inclusive der Missionare, egal ob sie mit dem Kreuz, einem
Dynamitgürtel oder der Tastatur unterwegs sind, hat mich
vorsichtig werden lassen.
Und du denkst meine Antwort hatte ich noch in der Hinterhand?
Meine Suchbegriffe bei Google waren "Sozialgesetzbuch Wohngeld".
Das traue ich dir auch zu, insofern haben Bobby und Adda schon recht.
Grüße, Matze