Hi,
D. h. im Auslieferungszustand ist die Seite betrachtbar. Ändert man was, erlischt automatisch die Ansichtsgarantie *gg*
Du meinst im Auslieferungszustand des Browsers? D.h. bevor man die Browsereinstellungen seinen Bedürfnissen anpasst.
Ausserdem darf man auch mal das Werk eines "Künstlers" respektieren und die Vorgaben als gegeben akzeptieren.
Kann man und sollte man.
Man kann und sollte aber dennoch dafür sorgen, dass die Seite im "Auslieferungszustand" genauso angezeigt wird und es bei anderen Browsereinstellungen nicht zu Überlagerungen kommt.
Jetzt kommen sicher wieder Einwände betreffend "speziellen" Benutzergruppen usw...
gut erahnt. ;-)
Wenn die Zielgruppe die Endverbraucher wäre, meist junge Leute mit guter Sehkraft, dann wäre das vielleicht hinzunehmen. Investoren dürften aber meist etwas älter sein und wessen Sehkraft für die Standarddarstellung nicht genügt, der findet über kurz oder lang auch die passende Browsereinstellung heraus.
freundliche Grüße
Ingo