Urlaubsanspruch im Einzelhandel
Conny Eggert
- recht
Hallo,
wer kann mir sagen, wieviele Urlaubstage mir zustehen.
Ich arbeite im Einzelhandel in einer kleinen Parfümerie im wöchentlichen Wechsel.
1 Woche 4 Tage a 5 Stunden = 20 Stunden
1 Woche 5 Tage a 5 Stunden = 25 Stunden
lt. Arbeitsvertrag steht bei mir 22,5 Stunden Woche und Urlaubsanspruch 17 Tage. Ist das korrekt?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Conny Eggert
Hallo,
lt. Arbeitsvertrag steht bei mir 22,5 Stunden Woche und Urlaubsanspruch 17 Tage. Ist das korrekt?
Laut Bundesurlaubsgesetz stehen Dir 24 _Werktage_ Urlaub zur Verfügung. Da Du 4,5 Tage / Woche arbeitest und keine 6 Tage (Montag - Samstag = Werktag) stünden Dir damit rein rechnerisch 24 / 6 * 4.5 = 18 Tage Urlaub zu. Allerdings: Ich habe KEINE Ahnung, ob da nicht noch irgend welche Sonderregelungen greifen.
Viele Grüße,
Christian
Hallo,
Hallo,
lt. Arbeitsvertrag steht bei mir 22,5 Stunden Woche und Urlaubsanspruch 17 Tage. Ist das korrekt?
Laut Bundesurlaubsgesetz stehen Dir 24 _Werktage_ Urlaub zur Verfügung. Da Du 4,5 Tage / Woche arbeitest und keine 6 Tage (Montag - Samstag = Werktag) stünden Dir damit rein rechnerisch 24 / 6 * 4.5 = 18 Tage Urlaub zu. Allerdings: Ich habe KEINE Ahnung, ob da nicht noch irgend welche Sonderregelungen greifen.
Viele Grüße,
Christian
Stimmt, wie in meinem Fall. Ich als Azubi habe auch 24 Werktage Urlaub. Werktage sind aber auf Arbeit nur Mo-Fr. Da dem so ist, darf mein Chef mir trotzdem 4 Samstage pro Jahr als Werktage abrechnen, womit mir nur 20 Tage bleiben.
gruß aus Senftenberg am See
Moin!
lt. Arbeitsvertrag steht bei mir 22,5 Stunden Woche und Urlaubsanspruch 17 Tage. Ist das korrekt?
Laut Bundesurlaubsgesetz stehen Dir 24 _Werktage_ Urlaub zur Verfügung. Da Du 4,5 Tage / Woche arbeitest und keine 6 Tage (Montag - Samstag = Werktag) stünden Dir damit rein rechnerisch 24 / 6 * 4.5 = 18 Tage Urlaub zu. Allerdings: Ich habe KEINE Ahnung, ob da nicht noch irgend welche Sonderregelungen greifen.
Die Urlaubsberechnung von Teilzeitmitarbeitern richtet sich zuerst nach der Urlaubsgewährung von Vollzeitmitarbeitern. Wenn der Vollzeitmitarbeiter 5 Tage die Woche arbeitet und 25 Tage Urlaub kriegt, dann erhält ein Teilzeitmitarbeiter anteilig auf diesen Wert Urlaub. Halbe Arbeitstage von Teilzeitmitarbeitern werden zu ganzen Arbeitstagen aufgerundet.
Allerdings kann ein geltender Tarifvertrag auch abweichende Regelungen enthalten.
Das Bundesurlaubsgesetz greift nur als Minimumgarantie.
Siehe z.B. auch http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/produktmarken/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/urlaub.jsp - oder diverse sonstige Google-Ergebnisse unter "Urlaubsanspruch Teilzeit".
- Sven Rautenberg
Frag doch einfach Deinen Chef! Wenn patzige Antwort kommt, gib dann
einfach einen "gelben Urlaubsschein" ab.
Was mit ordentlichen Arbeitgebern gemacht wird, die Weihnachten noch
und nöcher Überstunden gearbeitet haben, sieht man ja bei Nokia
in Bochum.
Was soll das denn für eine Antwort sein?
Der Krankenschein ist für Kranke und keine Rachemittel.
Ich finde es mehr als daneben, so einen Vorschlag zu machen.
Wer leidet am Ende darunter? Die Kollegen! Denn die müssen während
der "Krankzeit" die Arbeit mit übernehmen.
Ich könnte wetten, dass Steffi sich gleichzeitig noch über viel zu
hohe Krankenkassenkosten aufregt.
Hi!
Was soll das denn für eine Antwort sein?
Hab ich mich auch grad gefragt.
Der Krankenschein ist für Kranke und keine Rachemittel.
Ich finde es mehr als daneben, so einen Vorschlag zu machen.
Dem kann ich nur zustimmen. recht asozial so ein Verhalten.
Wer leidet am Ende darunter? Die Kollegen! Denn die müssen während
der "Krankzeit" die Arbeit mit übernehmen.
Das waer ja mal was. Bei uns gibt sowas nicht. Woher sollten die die Zeit (oder sie Qualifikation) dafuer nehmen? Bei uns gilt primaer: Wer nicht da ist macht seine Arebit wen er wieder da ist. Ob Urlaub oder Krankheit. Ist natuerlich nicht unproblematisch. Aber wenn andere das machen muessen, bedeutet es ja dass man mehr Leute anstellen muesste um eventuelle Ausfaelle zu kompensieren. Natuerlich geht diese Prinzip nicht auf. Manchmal muss man Arbeit eines Kollegen machen. Hab ich schon erwaehnt das bei uns von Angestellten grunsaetzlich keine Ueberstunden gemacht werden duerfen?
Ich könnte wetten, dass Steffi sich gleichzeitig noch über viel zu
hohe Krankenkassenkosten aufregt.
Da schliess ich mich an.
Hallo,
du hast doch sicher einen Arbeitsvertrag entweder einen direkten mit dem Arbeitgeber oder einen Tarifarbeitsvertrag (über eine Gewerkschaft). Darin sollte dein Urlaubsanspruch mit oder ohne exakte Berücksichtigung deiner Arbeitszeit definiert sein. Auch pro-rata Regelungen (z.b. wenn du erst später im Jahr begonnen hast) sollten darin definiert sein. In meinen deutschen Arbeitsverträgen (in den schweizerischen/liechtensteinischen sowieso) war das Thema Urlaub immer klar definiert. Auf irgendwelche Milchmädchenrechnungen würde ich mich nicht einlassen.
Die Idee von Steffi, einfach "auf krank zu machen" halte ich für ungebührlich. Typisch deutsches Schmarotzerverhalten würde ich das nennen.
xpfreund's Argument dass sich der Urlaubsanspruch von 24 Werktagen auf 20 reduziert, weil er vielleicht 4 Samstage im Jahr arbeiten muss, ist auch nicht gerade plausibel. Samstage gibt es nicht am Stück und er er/behält ja trotzdem 24 Arbeitstage Urlaub pro Jahr.
Ciao, Frank
Hallo,
xpfreund's Argument dass sich der Urlaubsanspruch von 24 Werktagen auf 20 reduziert, weil er vielleicht 4 Samstage im Jahr arbeiten muss, ist auch nicht gerade plausibel. Samstage gibt es nicht am Stück und er er/behält ja trotzdem 24 Arbeitstage Urlaub pro Jahr.
Ciao, Frank
Tja die Firma arbeitet aber nur Montags bis freitags, allerdings steht das so im Ausbildungsgesetz verankert.
gruß aus Senftenberg am See
Moin!
xpfreund's Argument dass sich der Urlaubsanspruch von 24 Werktagen auf 20 reduziert, weil er vielleicht 4 Samstage im Jahr arbeiten muss, ist auch nicht gerade plausibel. Samstage gibt es nicht am Stück und er er/behält ja trotzdem 24 Arbeitstage Urlaub pro Jahr.
Ciao, Frank
Tja die Firma arbeitet aber nur Montags bis freitags, allerdings steht das so im Ausbildungsgesetz verankert.
Das hat mit dem Ausbildungsgesetz nicht viel zu tun, entscheidend ist die Wortwahl. "Werktage" umfassen nun mal die Wochentage von Montag bis Samstag (übrigens auch auf Verkehrsschildern). Das heißt übersetzt: Wenn du vier Wochen Urlaub machen willst, kostet dich das genau 24 Werktage Urlaub (von Mo bis Sa), den Sonntag gibts "kostenlos" obendrauf. Ausfallende "Arbeitstage" deiner Arbeitswoche sind dann aber nur 20 Tage (von Mo bis Fr).
Insofern ist die Rechnung deines Chefs also korrekt. Du kriegst so (24 Werktage) oder so (20 Arbeitstage) genau 4 Wochen Urlaub.
- Sven Rautenberg
Hallo,
Das hat mit dem Ausbildungsgesetz nicht viel zu tun, entscheidend ist die Wortwahl. "Werktage" umfassen nun mal die Wochentage von Montag bis Samstag (übrigens auch auf Verkehrsschildern). Das heißt übersetzt: Wenn du vier Wochen Urlaub machen willst, kostet dich das genau 24 Werktage Urlaub (von Mo bis Sa), den Sonntag gibts "kostenlos" obendrauf. Ausfallende "Arbeitstage" deiner Arbeitswoche sind dann aber nur 20 Tage (von Mo bis Fr).
Insofern ist die Rechnung deines Chefs also korrekt. Du kriegst so (24 Werktage) oder so (20 Arbeitstage) genau 4 Wochen Urlaub.
- Sven Rautenberg
viel zu wenig, aber das ist anderes Thema
gruß aus Senftenberg am See
Hallo,
Die Idee von Steffi, einfach "auf krank zu machen" halte ich für ungebührlich. Typisch deutsches Schmarotzerverhalten würde ich das nennen.
ich nicht. "Typisch deutsch" ist dann wohl eher Pünktlichkeit, perfekte Ergebnisse (contra "russisch"^^) usw. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Allerdings halte ich es auch für typisch deutsch, jemandem mit Krankenschein automatisch "krank machen" zu unterstellen.
Ich halte Steffis Idee auch für Käse.
Wollen wir ihr mal auch nichts unterstellen^^
Nur so am Rande...
Grüße, Matze
Die Krank-Mach-Wenn-Ich-Keinen-Urlaub-Krieg Nummer kenne ich hauptsächlich nur von deutschen Schmarotzern, weniger von britischen oder polnischen Schmarotzern (die tun andere Sachen).
Allerdings halte ich es auch für typisch deutsch, jemandem mit Krankenschein automatisch "krank machen" zu unterstellen.
Ich denke, man merkt nach einer Weile in einem Unternehmen recht schnell wer solche Krank-Mach Nummern abzieht und wer wirklich Auszeiten braucht, z.b. bei Brückentagen oder um einfach den geplanten Urlaub zu verlängern. Das ist oft auch mit Vorsatz verbunden, mehr als mit Gelegenheit.
"Typisch deutsch" ist dann wohl eher Pünktlichkeit, perfekte Ergebnisse (contra "russisch"^^) usw. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Wie viel Ausnahmen bestätigen wieviel Regel? ;)
Ciao, Frank
Hallo,
Die Krank-Mach-Wenn-Ich-Keinen-Urlaub-Krieg Nummer kenne ich hauptsächlich nur von deutschen Schmarotzern, weniger von britischen oder polnischen Schmarotzern (die tun andere Sachen).
Ich wollte das nur nicht so verallgemeinert da stehen lassen.
"Typisch deutsch" ist dann wohl eher Pünktlichkeit, perfekte Ergebnisse (contra "russisch"^^) usw. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Wie viel Ausnahmen bestätigen wieviel Regel? ;)
Das kommt jetzt sicher auch polemisch daher, aber ich habe vor allem im Handwerk schon den Eindruck das bei den östlichen Ländern Quantität die Qualität verdrängt hat. Terminbezogen verhält es sich da ähnlich. Meine Meinung.
Und wenn in einem Unternehmen tatsächlich zu viel krank gemacht wird, sollte man sich vielleicht auch mal überlegen warum. Manche Leute gehen immernoch gern zur Arbeit - wenn das Umfeld stimmt. Im Einzelfall hilft auch eine Kündigung ;)
Grüße, Matze
Hi!
Das kommt jetzt sicher auch polemisch daher, aber ich habe vor allem im Handwerk schon den Eindruck das bei den östlichen Ländern Quantität die Qualität verdrängt hat. Terminbezogen verhält es sich da ähnlich. Meine Meinung.
Im gewissen Sinne hast Du recht. Wennein deutscher ein Raeder an ein Auto montieren soll, aber nur einen zu grossen Schluessel hat, dann macht ers nciht und wartet auf den passenden Schluessel (Nuss, whatever). Der Chinese, Pole, Jamaikaner, etc, baut sich was in den zu grossen Schlueesel, knallt die Raeder irgendwie dran und nimmt das Risiko in kauf (denkt wohl eher nicht dran) das die Raeder nicht sondelrich lange dranbeleiben werden. Aber er macht alls 20 Autos fertig.
Der Deutsche wartet bis der Schluessel kommtund macht dann vielelicht noch ein Auto fertig. Oder auch nicht. Aber dafuer sind die dann richtig gemacht.
Aber warum? Ist das wirklich die viel gepriesene Deutsche Gruendlichkeit? Ich sage nein. Es ist schlicht und einfach deutsche Faulheit. 'Ohne korrektes werkzeug mache ich meine Arbeit nicht.' Ubersetze ich so: Prima, wenn kein Werkzeug da ist, brauch ich nichts zu machen. Kann ja keiner was sagen, wenn ich solange Bild lese, Kaffee trinke und mit der Sekretaerin quatsche.
Man koennte naemlich ganz gemuetlich schonmal alle 20 Wagen vorarbeiten und wennman das passende Werkzeug hat, mit diesem die Arbeit korrekt beenden.
Das ist natuerlich alles etwas ueberspitzt und trifft sicher auch nicht auf jeden zu, aber das ist was ich in den deutschen sehe. Stimmt aber: In Russland sind die Hauser sogar schludrig gebaut, wenn man nen Aufsehe anheuert der aufpasst, dass der 'russische Schlendrian' nicht Einzug haelt. Hab ich mir von Russen bestaetigen lassen. Sieht man auch bei uns in der Firma: Supervisor is nicht gleich Supervisor. Und interessanterweise sind die 'nicht westeuropaeischen' Angestellten in der Tat meist die besseren Arbeiter aber eben keine guten Supervisor. Gilt natuelrich wie alles nicht fuer jeden.
Aber so als Beispiel: Unsere Mitarbeiter in China scheinen Mitarbeiter-IDs fuer eine Art Highscorespielerei zu halten. Die geben sich einfach neue IDs, damit sie in der Liste ganz oben stehen. Sowas wie .[CAT]. Da muss man hin und wieder mal aufn Putz hauen.
Hallo,
ohje, jetzt habe ich doch ein Thema begonnen was ich eigentlich zu vermeiden versucht habe.
Aber warum? Ist das wirklich die viel gepriesene Deutsche Gruendlichkeit? Ich sage nein.(...)
"Ganz oder gar nicht" würde ich nicht als faul bezeichnen.
Im ganzen geht es doch nur darum jemandem seine Arbeit schmackhaft zu machen und ihn dementsprechend zu motivieren. Schaff ich das nicht, brauch ich niemanden einstellen. Zumindest darf ich dann keine Erwartungen an den Eingestellten stellen. Das sollte jedem bewusst sein.
Ich glaub wenn die Motivation und die Eigenverantwortung der Firma (Arbeitgeber und Job) gegenüber geschaffen ist läuft der Rest wie geschmiert. Egal wo. Klare regeln (typisch deutsch) und Angestellte die sich denen verpflichtet fühlen machen ein gutes Arbeitsverhältnis aus. Das verbessert nicht nur die Qualität, sondern das gesamte Firmenklima.
Ich habe das mal gelernt ^^
Grüße, Matze
wer kann mir sagen, wieviele Urlaubstage mir zustehen.
Die Gewerkschaft, im Einzelhandel dürfte das ver.di sein.
Ich arbeite im Einzelhandel in einer kleinen Parfümerie im wöchentlichen Wechsel.
Es gibt im Einzelhandel für jedes Bundesland Tarifverträge. Die können auf Dein Arbeitsverhältnis anzuwenden sein (weil sie für allgemeinverbindlich erklärt wurde, weil Dein Arbeitgeber Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist oder weil es so im Arbeitsvertrag geregelt ist). Erst, wenn er nicht anwendbar ist, greift die bereits mehrfach erwähnte gesetzliche Mindesturlaubsregelung.
Also nochmal: Frag ver.di!
Siechfred