xpfreund: Urlaubsanspruch im Einzelhandel

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Hallo,

Das hat mit dem Ausbildungsgesetz nicht viel zu tun, entscheidend ist die Wortwahl. "Werktage" umfassen nun mal die Wochentage von Montag bis Samstag (übrigens auch auf Verkehrsschildern). Das heißt übersetzt: Wenn du vier Wochen Urlaub machen willst, kostet dich das genau 24 Werktage Urlaub (von Mo bis Sa), den Sonntag gibts "kostenlos" obendrauf. Ausfallende "Arbeitstage" deiner Arbeitswoche sind dann aber nur 20 Tage (von Mo bis Fr).

Insofern ist die Rechnung deines Chefs also korrekt. Du kriegst so (24 Werktage) oder so (20 Arbeitstage) genau 4 Wochen Urlaub.

  • Sven Rautenberg

viel zu wenig, aber das ist anderes Thema
gruß aus Senftenberg am See