Hallo,
Hallo,
lt. Arbeitsvertrag steht bei mir 22,5 Stunden Woche und Urlaubsanspruch 17 Tage. Ist das korrekt?
Laut Bundesurlaubsgesetz stehen Dir 24 _Werktage_ Urlaub zur Verfügung. Da Du 4,5 Tage / Woche arbeitest und keine 6 Tage (Montag - Samstag = Werktag) stünden Dir damit rein rechnerisch 24 / 6 * 4.5 = 18 Tage Urlaub zu. Allerdings: Ich habe KEINE Ahnung, ob da nicht noch irgend welche Sonderregelungen greifen.
Viele Grüße,
Christian
Stimmt, wie in meinem Fall. Ich als Azubi habe auch 24 Werktage Urlaub. Werktage sind aber auf Arbeit nur Mo-Fr. Da dem so ist, darf mein Chef mir trotzdem 4 Samstage pro Jahr als Werktage abrechnen, womit mir nur 20 Tage bleiben.
gruß aus Senftenberg am See