Organspender: Buchhaltung: Opensource-Spende?

Tag zusammen,

mal ne einfache und vielleicht etwas dämliche Frage: Wenn ich für mein Unternehmen freie Software einsetze und dafür etwas spenden möchte, wie handhabe ich das buchhalterisch und steuerlich?

In der Regel gibts ja nen Donate-Button (via Paypal o.ä.), oder man überweist es halt einfach. Aber in den seltensten Fällen wirds ne Rechnung oder gar Spendenquittung geben. Heißt also, dass man es schlecht verbuchen kann, da ohne Beleg keine Ein- und Ausgänge auf dem Firmenkonto erfolgen können/sollten.

Zufällig jemand Erfahrung mit dem Thema? Interessant wäre auch zu wissen, wie das steuerlich gehandhabt wird.

Gruß
OS

  1. Mahlzeit,

    Zufällig jemand Erfahrung mit dem Thema? Interessant wäre auch zu wissen, wie das steuerlich gehandhabt wird.

    Steuerlich absetzbar sind AFAIK nur Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, die per Beleg eben "belegbar" sind. Wenn Du einen solchen nicht hast, sieht's schlecht aus - im Zweifelsfall frag Deinen Steuerberater.

    MfG,
    EKKi

    --
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  2. Hallo,

    es gibt da zu erst mal den Eigenbeleg oder wie man das nochmal nennt. Also du machst dir eine Aktennotiz darüber aber zweitens hast du ja auch irgendwo eine PayPal abrechnung, da wird das dann schon stehen.

    Und dann wird es eben gewinnmindernd als Aufwand gebucht...

    mfg
    Alex

    1. Noch ein Nachtrag:

      Da es sich hier ja nicht um ein gemeinnützige Organisation handelt kann man das ganze doch nicht als Spende verbuchen.

      Wikipedia meint dazu, dass es dann die Zahlung einer Leistungserbringung ist. Such mal in Wiki nach "Spende" da steht das.
      Ich vermute dann mal, dass man die Sache dann Abschreiben kann wenn man dafür gezahlt hat oder? Also hat man doch einen Aufwand....

  3. Moin,

    mal ne einfache und vielleicht etwas dämliche Frage: Wenn ich für mein Unternehmen freie Software einsetze und dafür etwas spenden möchte, wie handhabe ich das buchhalterisch und steuerlich?

    Völlig normal. Du zahlst etwas für eine Ware oder eine Dienstleistung, je nach tatsächlicher Gestaltung. Mit Spenden hat das (auch steuerlich) nichts zu tun. Gefühlt kam mir zunächst in den Sinn (da kann ich je nach Einzelfall aber sicher auch daneben liegen), die Software als GWG zu betrachten.

    Viele Grüße

    Swen Wacker

    1. Moinsen,

      Völlig normal. Du zahlst etwas für eine Ware oder eine Dienstleistung, je nach tatsächlicher Gestaltung. Mit Spenden hat das (auch steuerlich) nichts zu tun. Gefühlt kam mir zunächst in den Sinn (da kann ich je nach Einzelfall aber sicher auch daneben liegen), die Software als GWG zu betrachten.

      Naja, hier gehts ja meist um ziemlich kleine Beträge. Der Urheber der "Software" wird ja nicht für jede Spende ne extra Rechnung stellen wollen - schon gar nicht, wenn er irgendwo in Timbukdu hockt. Heißt also, dass man keinen verwertbaren Beleg hat (die Paypal-Abrechnung taugt dafür ja auch nicht). Und genau dieser Umstand macht es buchhalterisch etwas knifflig wie ich finde.

      Gruß
      OS

      1. Moin,

        Naja, hier gehts ja meist um ziemlich kleine Beträge. Der Urheber der "Software" wird ja nicht für jede Spende ne extra Rechnung stellen wollen - schon gar nicht, wenn er irgendwo in Timbukdu hockt. Heißt also, dass man keinen verwertbaren Beleg hat (die Paypal-Abrechnung taugt dafür ja auch nicht). Und genau dieser Umstand macht es buchhalterisch etwas knifflig wie ich finde.

        Da es ja wohl nicht eure Hauptaufgabe ist - so bedauerlich das auch sein mag
        :-) , den Urhebern freier Software unaufgefordert Vergütungen zukommen zu lassen, wird es sich (aus Sicht der Buchhaltung) ja eher um Einzelfälle halten. Und da ist es durchaus üblich - und auch steuerlich nicht verwerflich - wenn mit Eigenbelegen gearbeitet wird.

        Viele Grüße

        Swen Wacker

        1. Da es ja wohl nicht eure Hauptaufgabe ist - so bedauerlich das auch sein mag
          :-) , den Urhebern freier Software unaufgefordert Vergütungen zukommen zu lassen, wird es sich (aus Sicht der Buchhaltung) ja eher um Einzelfälle halten. Und da ist es durchaus üblich - und auch steuerlich nicht verwerflich - wenn mit Eigenbelegen gearbeitet wird.

          "Eigenbeleg" ist ne prima Sache, kannte ich noch gar nicht. Besten Dank für den Tipp.

          Salut
          OS