Da es ja wohl nicht eure Hauptaufgabe ist - so bedauerlich das auch sein mag
:-) , den Urhebern freier Software unaufgefordert Vergütungen zukommen zu lassen, wird es sich (aus Sicht der Buchhaltung) ja eher um Einzelfälle halten. Und da ist es durchaus üblich - und auch steuerlich nicht verwerflich - wenn mit Eigenbelegen gearbeitet wird.
"Eigenbeleg" ist ne prima Sache, kannte ich noch gar nicht. Besten Dank für den Tipp.
Salut
OS