Moin!
Kinderpornos und Urheberrechtsschutz? Auf die Klage vor Gericht bin ich gespannt ...
Nun, nach meiner Erfahrung gibt durchaus kriminelle Anwälte, die da womöglich wegen des Urheberrechtsschutzes klagen würden. Und es gibt genug Richter, denen die Form so wichtig ist, dass die es einen feuchten interessieren würde, was auf den Fotos ist, sondern sich einzig für die Urheberschaft und die Rechte daran interessieren würden.
Ich halte eine solche Klage tatsächlich für möglich.
Dann wäre da noch was: Das Foto mit dem nacktem eigenen Kind vom FKK-Besuch der ganzen Familie, sorgsam eingelegt im Familienfotoalbum, ist meines Ermessens genau so lange keine Kinderpornographie wie es nicht in irgendwelchen einschlägigen Tauschbörsen oder bei einschlägigen Sammlern landet.
Tatsächlich könnte hier über das Recht am eigenen Bild (Eltern[teil] vertreten oder vertritt Kind) und das Urheberrecht eine Möglichkeit bestehen die weitere Verbreitung einzudämmen. Allerdings sollte die Strafandrohung ohnehin wirken und zusätzliche Maßnahme (Abmahnung, Unterwerfung|Klage(n)) werden wohl nur sinnlos Geld kosten.
Man bedenke auch: das Foto im Album, Scheidung, Rosenkrieg ... da wird vieles wahr, was man sonst für unvernünftig und unmöglich hält.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development