Hab ich auch noch nicht gehört, aber in meinen Vertägen gab es IMMER
einen Paragraphen 'Kündigung'.
Dort wurden zwei Fristen angegeben, eine für die Probezeit, die andere
für die Zeit danach.
Er soll in seinen Vertrag schauen. Steht dort etwas diesbezügliches,
soll er kündigen und sich die Kündigung unterschreiben lassen.
Verweigert der Arbeitgeber dies, bleibt ihm wohl ein Gang
zum Anwalt nicht erspart. Ob der Arbeitgeber dann die Kosten des
Anwaltes zahlen muss, keine Ahnung.
Aber für den Anwalt dürfte das ein Brief sein.
gruß
ma