Kündigung innerhalb befristetem Vetrag
Timo
- recht
0 Alexander (HH)0 Siechfred
Hi,
mir ist da gerade Merkwürdiges zu Ohren gekommen.
Ein Bekannter hat einen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr.
Jetzt hat er keine Lust mehr und möchte kündigen.
Das Unternehmen verweigert die Kündigung und droht mit
Schadensvergütung bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Kann das wirklich rechtens sein ?
Gruss
Timo
Moin Moin!
Kann das wirklich rechtens sein ?
Möglich. Rechtsberatung erhältst Du / Dein Bekannter beim Anwalt des Vertrauens, Gewerkschaften und einige andere Organisationen bieten ebenfalls Rechtsberatung.
Alexander
Wäre înteressant zu wissen was bezüglich der Kündigung im Vertrag steht. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorgaben. Ich kenne diese zwar nicht, kann mir aber durchaus vorstellen dass das Vorgehen korrekt ist.
Hab ich auch noch nicht gehört, aber in meinen Vertägen gab es IMMER
einen Paragraphen 'Kündigung'.
Dort wurden zwei Fristen angegeben, eine für die Probezeit, die andere
für die Zeit danach.
Er soll in seinen Vertrag schauen. Steht dort etwas diesbezügliches,
soll er kündigen und sich die Kündigung unterschreiben lassen.
Verweigert der Arbeitgeber dies, bleibt ihm wohl ein Gang
zum Anwalt nicht erspart. Ob der Arbeitgeber dann die Kosten des
Anwaltes zahlen muss, keine Ahnung.
Aber für den Anwalt dürfte das ein Brief sein.
gruß
ma
Moin!
Ob der Arbeitgeber dann die Kosten des Anwaltes zahlen muss, keine Ahnung.
In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Kosten selbst.
Insofern dürfte der Arbeitgeber keinen Anlass haben, die Kosten des Anwalts zu übernehmen, selbst wenn er nachgibt. Denn auch eine Klage würde die Kostenverteilung nicht ändern.
- Sven Rautenberg
Kann das wirklich rechtens sein ?
Grundsätzlich ja, siehe § 15 Abs. 3 TzBfG:
<quote>
Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
</quote>
Ausnahmen: Nach 5 Jahren (Kündigungsfrist 6 Monate, § 15 Abs. 4 TzBfG), Unwirksamkeit der Befristung. Die außerordentliche Kündigung ist i.d.R. möglich (z.B. bei Insolvenz des Arbeitgebers). Aufhebungsverträge sind m.E. auch zulässig.
Was davon bei Deinem Bekannten zutrifft, hängt vom Einzelfall ab, wo er hierzu Hilfe bekommen kann, hat Alexander schon geschrieben.
Siechfred