Sven Rautenberg: Kündigung innerhalb befristetem Vetrag

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Moin!

Ob der Arbeitgeber dann die Kosten des Anwaltes zahlen muss, keine Ahnung.

In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Kosten selbst.

Insofern dürfte der Arbeitgeber keinen Anlass haben, die Kosten des Anwalts zu übernehmen, selbst wenn er nachgibt. Denn auch eine Klage würde die Kostenverteilung nicht ändern.

- Sven Rautenberg

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