Hallo,
ich bin sicher es gibt hier einige Leute, die sich auch mit Steuern rumärgern.
Ich habe folgendes Problem. Ich werde momentan Quartalsweise Umsatzbesteuert. Das ändert sich mal von Jahr zu Jahr, weil irgendwas muss das Finanzamt ja zu tun haben. Ich habe in meiner Buchhaltung stets das Rechnungsdatum als Periodenzuordnung meiner Umsatzsteuer verwendet. Die Umsatzsteuer, die ich zum Beispiel im letzten Quartal von 2006 abzuführen hatte, steht als Ausgabe im Buch vom Jahr 2006, obwohl ich die Überweisung faktisch erst in 2007 getätigt habe. Jetzt steigt mir eine psychopatische, offensichtlich bis kurz vor Herzinfarkt gestresste Sachbearbeiterin aufs Dach, dass ich das letzte Quartal gefälligst dem nächsten Jahr hätte zuordnen müssen und ich dadurch für das Jahr 2006 einen zu niedrigen Gewinn ausgewiesen habe und ich dadurch faktisch Steuern hinterzogen habe, was auf jeden Fall jetzt schon ein Strafverfahren nach sich ziehen werde.
Mein Wissen mach kaum mehr aus, als ein Semester Buchhaltung Vorlesung, aber dort hat man uns erklärt, dass die Periodenabgrenzung sowohl am Entstehungsdatum, als auch am Datum der Zahlungsvorgänge festgemacht werden kann, hauptsache man macht es konsequent. Aber wie ist denn nun wirklich die Rechtslage? Kann mich dieszbezüglich jemand beruhigen, dass ich dafür nicht gleich in den Knast gehöre?
Gruß,
Cruz