Guten Tag!
Meine Anfrage bezieht sich auf die Rechtsprechung
der Bundesrepublik DEUTSCHLAND, sprich auf deutsches Recht,
auch wenn ich teilweise von Österreich berichte.
Ich selbst bin Österreicher, und lebe derzeit in Österreich
und war bis vor kurzem noch erfolgreich in der EDV selbstständig,
vor allem im Bereich Webdesign.
Da ich plane, mich nach _Deutschland_ zu verändern,
hoffe ich in diesem EDV-Forum welches vermutlich
Hauptsächlich von deutschen Staatbürgern besucht wird,
eine Antwort auf meine Frage zu finden.
Meine Situation ist, dass ich Aufgrund privater
"Dummheiten" in einen Zahlungsengpass geriet,
und ich einige Zahlungen nicht mehr tätigen konnte.
Das schlimmste davon waren Finanzamt und staatliche
Pflicht-Sozialversicherung der "gewerblichen Wirtschaft"
Die Sozialversicherung stellte aufgrund meiner
Zahlungsprobleme und ausbleibenden Beitragszahlungen
einen Konkursantrag, welcher abgelehnt wurde mangels Masse.
Das wiederum zog den ENTZUG meiner _Gewerbeberechtigung_
nach sich.
Sprich: Ich habe jetzt keinen Gewerbeschein mehr.
Es gibt einige Ideen was ich tun könnte,
unter anderem eine feste Anstellung in einer Firma.
Das Problem ist, dass ich im Angestellten-Verhältnis
keinesfalls schaffe meine Schulden in einem sinnvollen
Rahmen zurückzuzahlen.
Ich sehe definitiv nur eine Möglichkeit dazu,
wenn ich selbstständig tätig bin.
Meine Idee: Es gibt einige Berufe (Tätigkeiten),
welche NICHT der Gewerbeordnung unterliegen.
Beispiele für Österreich:
Autoren, Künstler, Unterricht ...
So was mein Denkansatz von einigen Tagen,
"Vielleicht ist ein WEBDESIGNER ein KÜNSTLER??"
Dann hab ich mal gegoogled...
Ich hab im Internet viele teilweise sehr unterschiedliche
Abhandlungen gelesen, es scheint als hätte es in den
letzten Jahren ein starkes "hin und her" gegeben in
Deutschland ob ein Webdesigner ein Künstler ist oder nicht.
Einige Seiten behaupten dass mittlerweile die Ansicht
so sei, dass - AUCH wenn ein Webdesigner teils
weisungsgebunden nach den Kundenwünschen arbeitet -
ein ausreichendes Maß an Eigenkreativität eingebracht wird
und blabla ... Im Endeffekt => Künstler...
Gut, ich hab jetzt in meinem Land (Österreich)
mal gaaaanz genau recherchiert und mit allen
zuständigen Behörden gesprochen...
Offensichtlich könnte sowas in Österreich zwar "durchgehen"
aber ist jedesmal eine EINZELFALL-Entscheidung.
Sprich: Eine Grauzone...
Das heißt es wird - so wurde es mir gesagt -
jeder Fall einzeln Beurteilt ob es wirklich
ausreichend künstlerisch ist oder nicht.
Das heißt bei einer Prüfung muss die jeweils
in Frage stehende Person nachweisen, dass es wirklich
eine Künstlerische Tätigkeit war, und daß teilweise
von Werk zu Werk einzeln, und das ist bei manchen
einfacher gearbeiteten Webseiten vlt. problematisch...
Vor allem, sollte die Behörde zur Erkenntnis kommen,
dass es doch keine Kunst ist und man einen Gewerbeschein
gebraucht hätte wird das verdammt teuer.
Meine Frage ist, ob es in Deutschland eine _eindeutige_
und _grundsätzliche_ Rechtserkenntnis gibt,
welche am besten bereits in einem Gesetz verankert ist,
betreffend "Webdesigner => Künstler"
So dass irgendwo ein GANZ eindeutiges Urteil oder
GANZ eindeutiges Gesetz ist was wirklich aussagt:
"Ein Webdesigner ist ein Künstler" -> PUNKT!
ODER
"Ein Webdesigner ist KEIN Künstler" -> PUNKT!
Oder ist das in Deutschland auch eher wackelig?
Liebe Grüße
Robert L.
Rechtliche Belehrung:
Ich bin Laie - Alles über die Rechtslage in Österreich geschriebene
bezieht sich auf mein persönliches Verständnis dessen,
was mir mündlich mitgeteilt wurde, und soll keinesfalls
herangezogen werden um einen Schluss daraus zu ziehen.
Bei allen rechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte einen Juristen.