Robert L.: Webdesigner = Künstler? Einzelfallbeurteilung / Generelles Recht

Guten Tag!

Meine Anfrage bezieht sich auf die Rechtsprechung
der Bundesrepublik DEUTSCHLAND,  sprich auf deutsches Recht,
auch wenn ich teilweise von Österreich berichte.

Ich selbst bin Österreicher, und lebe derzeit in Österreich
und war bis vor kurzem noch erfolgreich in der EDV selbstständig,
vor allem im Bereich Webdesign.

Da ich plane,  mich nach _Deutschland_ zu verändern,
hoffe ich in diesem EDV-Forum welches vermutlich
Hauptsächlich von deutschen Staatbürgern besucht wird,
eine Antwort auf meine Frage zu finden.

Meine Situation ist,  dass ich Aufgrund privater
"Dummheiten" in einen Zahlungsengpass geriet,
und ich einige Zahlungen nicht mehr tätigen konnte.

Das schlimmste davon waren Finanzamt und staatliche
Pflicht-Sozialversicherung der "gewerblichen Wirtschaft"

Die Sozialversicherung stellte aufgrund meiner
Zahlungsprobleme und ausbleibenden Beitragszahlungen
einen Konkursantrag,  welcher abgelehnt wurde mangels Masse.
Das wiederum zog den ENTZUG meiner _Gewerbeberechtigung_
nach sich.

Sprich: Ich habe jetzt keinen Gewerbeschein mehr.

Es gibt einige Ideen was ich tun könnte,
unter anderem eine feste Anstellung in einer Firma.

Das Problem ist,  dass ich im Angestellten-Verhältnis
keinesfalls schaffe meine Schulden in einem sinnvollen
Rahmen zurückzuzahlen.

Ich sehe definitiv nur eine Möglichkeit dazu,
wenn ich selbstständig tätig bin.

Meine Idee:  Es gibt einige Berufe (Tätigkeiten),
             welche NICHT der Gewerbeordnung unterliegen.

Beispiele für Österreich:
             Autoren, Künstler, Unterricht ...

So was mein Denkansatz von einigen Tagen,
"Vielleicht ist ein WEBDESIGNER ein KÜNSTLER??"

Dann hab ich mal gegoogled...

Ich hab im Internet viele teilweise sehr unterschiedliche
Abhandlungen gelesen,  es scheint als hätte es in den
letzten Jahren ein starkes "hin und her" gegeben in
Deutschland ob ein Webdesigner ein Künstler ist oder nicht.

Einige Seiten behaupten dass mittlerweile die Ansicht
so sei, dass - AUCH wenn ein Webdesigner teils
weisungsgebunden nach den Kundenwünschen arbeitet -
ein ausreichendes Maß an Eigenkreativität eingebracht wird
und blabla ... Im Endeffekt => Künstler...

Gut, ich hab jetzt in meinem Land (Österreich)
mal gaaaanz genau recherchiert und mit allen
zuständigen Behörden gesprochen...

Offensichtlich könnte sowas in Österreich zwar "durchgehen"
aber ist jedesmal eine EINZELFALL-Entscheidung.
Sprich: Eine Grauzone...

Das heißt es wird - so wurde es mir gesagt -
jeder Fall einzeln Beurteilt ob es wirklich
ausreichend künstlerisch ist oder nicht.

Das heißt bei einer Prüfung muss die jeweils
in Frage stehende Person nachweisen,  dass es wirklich
eine Künstlerische Tätigkeit war,  und daß teilweise
von Werk zu Werk einzeln, und das ist bei manchen
einfacher gearbeiteten Webseiten vlt. problematisch...

Vor allem,  sollte die Behörde zur Erkenntnis kommen,
dass es doch keine Kunst ist und man einen Gewerbeschein
gebraucht hätte wird das verdammt teuer.

Meine Frage ist,  ob es in Deutschland eine _eindeutige_

und _grundsätzliche_ Rechtserkenntnis gibt,
welche am besten bereits in einem Gesetz verankert ist,
betreffend "Webdesigner => Künstler"

So dass irgendwo ein GANZ eindeutiges Urteil oder
GANZ eindeutiges Gesetz ist was wirklich aussagt:
"Ein Webdesigner ist ein Künstler" -> PUNKT!
ODER
"Ein Webdesigner ist KEIN Künstler" -> PUNKT!

Oder ist das in Deutschland auch eher wackelig?

Liebe Grüße
Robert L.

Rechtliche Belehrung:
Ich bin Laie - Alles über die Rechtslage in Österreich geschriebene
bezieht sich auf mein persönliches Verständnis dessen,
was mir mündlich mitgeteilt wurde, und soll keinesfalls
herangezogen werden um einen Schluss daraus zu ziehen.
Bei allen rechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte einen Juristen.

  1. Hi,

    Die Sozialversicherung stellte aufgrund meiner
    Zahlungsprobleme und ausbleibenden Beitragszahlungen
    einen Konkursantrag,  welcher abgelehnt wurde mangels Masse.
    Das wiederum zog den ENTZUG meiner _Gewerbeberechtigung_
    nach sich.

    Sprich: Ich habe jetzt keinen Gewerbeschein mehr.

    oh, wie schön: Weil Dein Einkommen nicht ausreicht, um Deinen monetären Verpflichtungen nachzukommen, wird Dir einfach die Möglichkeit eines Einkommens genommen. Sinnbehaftet. Ich liebe Bürokratie.

    Oder ist das in Deutschland auch eher wackelig?

    Klares jein ;-) Es gibt (bzw. gab) in Deutschland zwar durchaus Situationen, in denen ein Web-Entwickler als künstlerisch tätig gilt (galt), beispielsweise wenn es um bestimmte Förderungen geht. Was jedoch das Ausüben der Tätigkeit betrifft, gebe ich Dir den klaren Rat, dies nicht ohne ein ordentliches Gewerbe zu tun.

    Allerdings bin ich auch kein Jurist.

    Cheatah

    --
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    1. Hi Cheatah! :)

      oh, wie schön: Weil Dein Einkommen nicht ausreicht, um Deinen monetären Verpflichtungen nachzukommen, wird Dir einfach die Möglichkeit eines Einkommens genommen. Sinnbehaftet. Ich liebe Bürokratie.

      Ist das in Deutschland denn anders?
      Falls ja, gibt mir dann Deutschland einen Gewerbeschein
      auch wenn ich in Österreich nicht mehr darf? *überleg*

      Klares jein ;-) Es gibt (bzw. gab) in Deutschland zwar durchaus Situationen, in denen ein Web-Entwickler als künstlerisch tätig gilt (galt), beispielsweise wenn es um bestimmte Förderungen geht. Was jedoch das Ausüben der Tätigkeit betrifft, gebe ich Dir den klaren Rat, dies nicht ohne ein ordentliches Gewerbe zu tun.

      Hab grad folgende Seite gefunden (aus dem Jahre 2005 jedoch)
      http://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse/news/ksk05-10.html

      LG
      Robert L.

      1. Hi!

        Falls ja, gibt mir dann Deutschland einen Gewerbeschein
        auch wenn ich in Österreich nicht mehr darf? *überleg*

        Das wage ich mir im Zuge der EU-Harmonisierung _nicht_ vorzustellen!

        off:PP

        --
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      2. Hi,

        oh, wie schön: Weil Dein Einkommen nicht ausreicht, um Deinen monetären Verpflichtungen nachzukommen, wird Dir einfach die Möglichkeit eines Einkommens genommen. Sinnbehaftet. Ich liebe Bürokratie.
        Ist das in Deutschland denn anders?

        hey, wir haben die Bürokratie *erfunden* - und zur Perfektion gebracht! Wenn die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten die gerade Linie ist, ist die längste Verbindung die Bürokratie, und darin sind wir Weltmeister! ;-)

        Falls ja, gibt mir dann Deutschland einen Gewerbeschein
        auch wenn ich in Österreich nicht mehr darf? *überleg*

        Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass da eine Abhängigkeit besteht. Frage Dich aber am besten vor Ort schlau.

        Cheatah

        --
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    2. Tachchen!

      oh, wie schön: Weil Dein Einkommen nicht ausreicht, um Deinen monetären Verpflichtungen nachzukommen, wird Dir einfach die Möglichkeit eines Einkommens genommen.

      Öhm ... vermutlich nein. ;-)
      Wahrscheinlicher ist, dass die erwähnten Unregelmäßigkeiten für den Entzug
      der Gewerbeerlaubnis verantwortlich sind; nicht schlicht das niedrige Einkommen.

      Gruß

      Die schwarze Piste

      --
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      unbezahlbare Fotografie
    3. Hi!

      Sprich: Ich habe jetzt keinen Gewerbeschein mehr.

      Den Du als 'Webproducer' o.ä. (warum willst Du Dich 'Designer' nennen?) _nicht_ brauchst, da du nicht zwingend ein Handelsgewerbe im Sinne des HGB betreibst.

      oh, wie schön: Weil Dein Einkommen nicht ausreicht, um Deinen monetären Verpflichtungen nachzukommen, wird Dir einfach die Möglichkeit eines Einkommens genommen. Sinnbehaftet. Ich liebe Bürokratie.

      Ja! Die ist super!

      off:PP

      --
      "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
      1. Hallo,

        was braucht er denn bitte dann, um als Webdesigner, -producer oder wieman es auch nennen mag tätig zu sein.
        Ich denke mal, dass da ein Gewerbeschein doch recht hilfreich wäre.

        Oder wilst du mit deinem Posting darauf hinaus, dass Web.....er zwingend ein freier Beruf ist? Das solltest du aber dann besser hervorheben, da es hier ja schließlich genau um diese Frage geht.
        (Ich denke, dass man das nicht so klar sagen kann und es auch hier eine Einzelfallentscheidung wird. Je mehr man tatsächlich Designt (oder kreativ Programmiert) desto eher wird man als Künstler durchgehen. Macht man hingegen lauter 0815 Seiten, wo für jede zweite das gleiche Layout verwendet wird könnte ich mir vorstellen, dasss es schwer wird...)

        mfg
        Alex

    4. Hallo.

      oh, wie schön: Weil Dein Einkommen nicht ausreicht, um Deinen monetären Verpflichtungen nachzukommen, wird Dir einfach die Möglichkeit eines Einkommens genommen. Sinnbehaftet.

      Ja, durchaus.
      MfG, at

  2. Hello,

    Meine Idee:  Es gibt einige Berufe (Tätigkeiten),
                 welche NICHT der Gewerbeordnung unterliegen.

    Beispiele für Österreich:
                 Autoren, Künstler, Unterricht ...

    So was mein Denkansatz von einigen Tagen,
    "Vielleicht ist ein WEBDESIGNER ein KÜNSTLER??"

    Das Problem wird sein, dass Du in einem "freien Beruf" keine Werbung betreiben darfst für Deien Arbeit (oder nur sehr eingeschränkt), sonst schmeißt man Dich gleich wieder in einen Topf mit den Gewerbetreibenden.

    Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

    Tom vom Berg

    --
    Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de
    1. Hallo.

      Das Problem wird sein, dass Du in einem "freien Beruf" keine Werbung betreiben darfst für Deien Arbeit (oder nur sehr eingeschränkt), sonst schmeißt man Dich gleich wieder in einen Topf mit den Gewerbetreibenden.

      Das wird kein Problem sein, da es auch bisher keines war. Wenn man sieht, wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten werben, stellt sich eher die Frage, was man als wirtschaftlich angeschlagener Webdesigner in dieser Hinsicht denn noch mehr machen wollte. -- Und dabei lasse ich den Graubereich sogar noch aus. Oder glaubst du, mit den großformatigen Stellenanzeigen von Rechtsanwälten in den überregionalen Tageszeitungen würden tatsächlich nur Mitarbeiter gesucht?
      MfG, at