Robert L.: Webdesigner = Künstler? Einzelfallbeurteilung / Generelles Recht

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Hi Cheatah! :)

oh, wie schön: Weil Dein Einkommen nicht ausreicht, um Deinen monetären Verpflichtungen nachzukommen, wird Dir einfach die Möglichkeit eines Einkommens genommen. Sinnbehaftet. Ich liebe Bürokratie.

Ist das in Deutschland denn anders?
Falls ja, gibt mir dann Deutschland einen Gewerbeschein
auch wenn ich in Österreich nicht mehr darf? *überleg*

Klares jein ;-) Es gibt (bzw. gab) in Deutschland zwar durchaus Situationen, in denen ein Web-Entwickler als künstlerisch tätig gilt (galt), beispielsweise wenn es um bestimmte Förderungen geht. Was jedoch das Ausüben der Tätigkeit betrifft, gebe ich Dir den klaren Rat, dies nicht ohne ein ordentliches Gewerbe zu tun.

Hab grad folgende Seite gefunden (aus dem Jahre 2005 jedoch)
http://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse/news/ksk05-10.html

LG
Robert L.