Peter Pan: Webdesigner = Künstler? Einzelfallbeurteilung / Generelles Recht

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Hi!

Sprich: Ich habe jetzt keinen Gewerbeschein mehr.

Den Du als 'Webproducer' o.ä. (warum willst Du Dich 'Designer' nennen?) _nicht_ brauchst, da du nicht zwingend ein Handelsgewerbe im Sinne des HGB betreibst.

oh, wie schön: Weil Dein Einkommen nicht ausreicht, um Deinen monetären Verpflichtungen nachzukommen, wird Dir einfach die Möglichkeit eines Einkommens genommen. Sinnbehaftet. Ich liebe Bürokratie.

Ja! Die ist super!

off:PP

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"You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)