Moin!
eine Bekannte hat per Fax von einem Rechtsanwalt eine Abmahnung erhalten. Sie ist selbstständig in einem medizinischen Beruf tätig und hat auf ihrer Webseite eine Anfahrtskizze von map24.
Darunter die Quellenangabe: "Skizze von www.map24.de".
Das ist schlecht.
Die Karten von Map24 sind urheberrechtlich geschützt.
Ich habe die Webseite erstellt und bin wohl irgendwie mit im Boot.
Dann hast du also gegen das Urheberrecht verstoßen. Schlecht...
Als Streitwert wird 10.000 EUR angegeben. Es sollen Anwaltskosten von 651,80 EUR auf ein Fremdgeldkonto überwiesen werden.
Ja, die Abmahnungen sind gepfeffert. Vermutlich wäre es billiger gekommen, die Karte nicht zu kopieren, sondern Map24 gemäß deren Lizenzbedingungen direkt in die Seite einzubinden.
Alternativ: Die Kartendaten von openstreetmap.org stehen unter einer freien Lizenz und können von jedermann problemlos zum Erstellen von Kartenmaterial benutzt werden.
Ich habe etwas recherchiert. Es scheint so, dass dieser Betrag vollkommen überzogen ist. Was ist mit dem Gesetz gegen Abmahn-Abzocker?
Aus der Zahlungsverpflichtung der Abmahnung hilft dir aber nur ein Anwalt heraus, kein irgendwann kommendes Gesetz.
Ausserdem sind die Strassenskizzen bei anderen Anbietern (reiseplanung, falk) nahezu identisch, weiss jemand, wer die tatsächlichen Rechte hat?
Es gibt auf der Welt genau ZWEI "Hersteller" bzw. Anbieter von kommerziellen Kartendaten: NavTeq und TeleAtlas. Jeder Anbieter von Webkarten kann sich entscheiden, welche Karte er lizensiert - dementsprechend ähnlich sind die Karten.
Mit der Quellenangabe wollte ich fair sein, ist aber wohl zum Bumerang geworden, denn die Seite ist unter "map24.de" plus unterschiedlicher Zusätze (z.B. Name der Stadt) in Google gut zu finden. Setze einen Schüler an den PC und kassiere für die Recherche 650 EUR. Tolle Geschäftsidee.
Fairness und Urheberrecht passen nicht zueinander. Die Kartendaten von Openstreetmap sind aufgrund ihrer CreativeCommons-Lizenz mit Quellenangabe auszuzeichnen - Map24-Daten darf man ohne Erlaubnis nicht online verbreiten. Egal ob mit oder ohne Hinweis.
Wer hat sich schon erfolgreich gegen Abzocke gewehrt?
Konsultiere einen Anwalt. Der wird die berechtigte Abmahnung mit der eventuell unberechtigt hohen Streitsumme EVENTUELL noch etwas drücken können - gezahlt werden muß aber in jedem Fall, egal ob du das für Abzocke hältst, oder nicht.
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."