Abmahnung wegen Anfahrtskizze
Rena K.
- recht
Guten Abend,
eine Bekannte hat per Fax von einem Rechtsanwalt eine Abmahnung erhalten. Sie ist selbstständig in einem medizinischen Beruf tätig und hat auf ihrer Webseite eine Anfahrtskizze von map24.
Darunter die Quellenangabe: "Skizze von www.map24.de".
Ich habe die Webseite erstellt und bin wohl irgendwie mit im Boot.
Als Streitwert wird 10.000 EUR angegeben. Es sollen Anwaltskosten von 651,80 EUR auf ein Fremdgeldkonto überwiesen werden.
Ich habe etwas recherchiert. Es scheint so, dass dieser Betrag vollkommen überzogen ist. Was ist mit dem Gesetz gegen Abmahn-Abzocker?
Ausserdem sind die Strassenskizzen bei anderen Anbietern (reiseplanung, falk) nahezu identisch, weiss jemand, wer die tatsächlichen Rechte hat?
Mit der Quellenangabe wollte ich fair sein, ist aber wohl zum Bumerang geworden, denn die Seite ist unter "map24.de" plus unterschiedlicher Zusätze (z.B. Name der Stadt) in Google gut zu finden. Setze einen Schüler an den PC und kassiere für die Recherche 650 EUR. Tolle Geschäftsidee.
Wer hat sich schon erfolgreich gegen Abzocke gewehrt?
Gruß, Rena
Moin!
eine Bekannte hat per Fax von einem Rechtsanwalt eine Abmahnung erhalten. Sie ist selbstständig in einem medizinischen Beruf tätig und hat auf ihrer Webseite eine Anfahrtskizze von map24.
Darunter die Quellenangabe: "Skizze von www.map24.de".
Das ist schlecht.
Die Karten von Map24 sind urheberrechtlich geschützt.
Ich habe die Webseite erstellt und bin wohl irgendwie mit im Boot.
Dann hast du also gegen das Urheberrecht verstoßen. Schlecht...
Als Streitwert wird 10.000 EUR angegeben. Es sollen Anwaltskosten von 651,80 EUR auf ein Fremdgeldkonto überwiesen werden.
Ja, die Abmahnungen sind gepfeffert. Vermutlich wäre es billiger gekommen, die Karte nicht zu kopieren, sondern Map24 gemäß deren Lizenzbedingungen direkt in die Seite einzubinden.
Alternativ: Die Kartendaten von openstreetmap.org stehen unter einer freien Lizenz und können von jedermann problemlos zum Erstellen von Kartenmaterial benutzt werden.
Ich habe etwas recherchiert. Es scheint so, dass dieser Betrag vollkommen überzogen ist. Was ist mit dem Gesetz gegen Abmahn-Abzocker?
Aus der Zahlungsverpflichtung der Abmahnung hilft dir aber nur ein Anwalt heraus, kein irgendwann kommendes Gesetz.
Ausserdem sind die Strassenskizzen bei anderen Anbietern (reiseplanung, falk) nahezu identisch, weiss jemand, wer die tatsächlichen Rechte hat?
Es gibt auf der Welt genau ZWEI "Hersteller" bzw. Anbieter von kommerziellen Kartendaten: NavTeq und TeleAtlas. Jeder Anbieter von Webkarten kann sich entscheiden, welche Karte er lizensiert - dementsprechend ähnlich sind die Karten.
Mit der Quellenangabe wollte ich fair sein, ist aber wohl zum Bumerang geworden, denn die Seite ist unter "map24.de" plus unterschiedlicher Zusätze (z.B. Name der Stadt) in Google gut zu finden. Setze einen Schüler an den PC und kassiere für die Recherche 650 EUR. Tolle Geschäftsidee.
Fairness und Urheberrecht passen nicht zueinander. Die Kartendaten von Openstreetmap sind aufgrund ihrer CreativeCommons-Lizenz mit Quellenangabe auszuzeichnen - Map24-Daten darf man ohne Erlaubnis nicht online verbreiten. Egal ob mit oder ohne Hinweis.
Wer hat sich schon erfolgreich gegen Abzocke gewehrt?
Konsultiere einen Anwalt. Der wird die berechtigte Abmahnung mit der eventuell unberechtigt hohen Streitsumme EVENTUELL noch etwas drücken können - gezahlt werden muß aber in jedem Fall, egal ob du das für Abzocke hältst, oder nicht.
- Sven Rautenberg
Hi!
Konsultiere einen Anwalt.
Ich unterstreiche das jetzt nochmal, denn das ist das einzig Sinnvolle in Deiner Situation!
off:PP
Ich unterstreiche das jetzt nochmal, denn das ist das einzig Sinnvolle in Deiner Situation!
Den Sinn kann ich nicht ganz nachvollziehen. Anwalt reduziert vielleicht auf 400 EUR und nimmt selbst auch 400 EUR.
Ich suche Urteile in meinem Sinne.
Gruß, Rena
Hmm, du hast eine Urheberrechtsverletzung begangen und wunderst dich nun?
Die Zahlen sehen nicht gerade überzogen aus und 600€ sind jetzt für Anwaltsverhältnisse auch nicht besonders viel, da wird immer gleich mit hohen Summen gearbeitet.
Ich denke mal der Streitwert wird nicht willkürlich festgesetzt, sondern basiert auf Erfahrungswerten.
Naja, eigentlich kann man eh nur wieder sagen: "Konsultiere einen Anwalt". Der kann dir zumindest wohl relativ kostengünstig - falls es sich um den Anwalt deines Vertrauens handelt - einen Rat geben, wie du weiter vorgehen solltest.
Gruß Ben
Hmm, du hast eine Urheberrechtsverletzung begangen und wunderst dich nun?
Ja. Denn im Rechtsstaat sollten Verstöße gegen die Regeln angemessen honoriert werden. Würdest du dich nicht auch wundern, wenn du wegen Parken im eingeschränkten Halteverbot 500 EUR zahlen solltest?
Dein Beitrag klingt wie "einmal ein Fehler im Leben - Kopf ab!"
Da hätte ich wohl schon mit 5 Jahren mein Leben ausgehaucht.
Gruß, Rena
echo $begrüßung;
Hmm, du hast eine Urheberrechtsverletzung begangen und wunderst dich nun?
Ja. Denn im Rechtsstaat sollten Verstöße gegen die Regeln angemessen honoriert werden.
Die Abmahnung ist als Warnung gedacht. Hättest du es lieber gleich auf den vollen Betrag verklagt worden zu sein? Dass Abmahnungen missbraucht wurden und werden steht auf einem anderen Blatt.
Würdest du dich nicht auch wundern, wenn du wegen Parken im eingeschränkten Halteverbot 500 EUR zahlen solltest?
Du must das jetzt nicht mit uns™ diskutieren. Deine Situation wird dadurch nicht besser. Such dir lieber Hilfe von denen, die dich in deinem konkreten Fall beraten dürfen, oder such dir Seiten, die sich mit Abmahnungen im Allgemeinen und Karten-Abmahnungen im Speziellen beschäftigen. Da du nicht der erste Abgemahnte bist, wirst du gute Chancen haben, solche Seiten zu finden.
echo "$verabschiedung $name";
Hi!
Ja. Denn im Rechtsstaat sollten Verstöße gegen die Regeln angemessen honoriert werden. Würdest du dich nicht auch wundern, wenn du wegen Parken im eingeschränkten Halteverbot 500 EUR zahlen solltest?
Aehm. Dein Verstoss wird ja (noch) nicht bestraft. Wenn nicht gezahlt wird, koennte es allerdings soweit kommen. Dann bleibt abzuwarten, was ein Gericht fuer eine faire Summe haelt. Soweit sollte es aber nicht kommen.
Rate mal, warum die Summe um die 600 Euro liegt. Du kannst dagegen etwas machen, bestimmt sogar mit Erfolg. Dann haettest Du die Genugtuung, nicht uber den Tisch gezogen worden zu sein, aber dafuer wahrscheinlich hoehere Kosten...
Definitiv solltest Du dir kompetente Hilfe suchen.
Uebers WE kannst Du ja mal hier anfangen, dich zu informieren:
Hallo!
Den Sinn kann ich nicht ganz nachvollziehen. Anwalt reduziert vielleicht auf 400 EUR und nimmt selbst auch 400 EUR.
Als selbstständiger sollte man eine Rechtsschutzversicherung haben, dann wird sowas nicht so teuer.
Ich suche Urteile in meinem Sinne.
Die wirst du nicht finden. Du hast gegen ein Urheberrecht verstoßen. Bezahle und jammere nicht groß rum. Nimm die € 650,-- als Lehrgeld. Die werden dich nicht umbringen.
mfg
frafu
Hi!
Es gibt auf der Welt genau ZWEI "Hersteller" bzw. Anbieter von kommerziellen Kartendaten: NavTeq und TeleAtlas.
Sorry, aber: das stimmt so nicht!
Ich weiß was du meinst, aber 'Hersteller bzw. Anbieter' kommerzieller kartographischer, geodätischer und geoinformatischer Daten gibt es unzählige - das könnte im Prinzip jeder.
Auch ohne Zulassung als ÖBVI (für DE) darf man diese Daten ermitteln - diese haben dann natürlich keine 'offizielle' Anerkennung
off:PP
Hallo Rena,
Wer hat sich schon erfolgreich gegen Abzocke gewehrt?
Ich hatte mal mit einem Rechtsanwalt namens "Geier" (Nomen est Omen!) zu tun, der mir als Fachanwalt für Familienrecht (wahrscheinlich hatte er den Auftraggeber vorher erfolgreich geschieden!) eine Rechnung über 1000 EUR zustellen wollte:
Ich betrieb damals eine Domain mit Bindestrichnamen, die es (ohne dass ich das wusste) mit vor und hinter dem Bindestrich umgedrehten Begriffen schon gab. Nachdem die Konkurrenz von meinem Auftritt Wind bekommen hatte und Markenrechtschutz angemeldet hatte, hetzte man mir, als der durch war, eben diesen "Geier"-Anwalt auf den Hals.
Ich habe damals einfach raushängen lassen, dass ich Sozialhilfeempfänger war: Schon hielt sich der Anwalt lieber an seine eigene Mandantschaft zur Begleichung seiner 1000-EURO-Mühen für die Erstellung eines 4-DIN-A4 Seiten-Papiers als an mich!
Spätestens seitdem habe ich übrigens jede Achtung vor Juristen verloren!
Gruß Gernt
Hallo Rena,
da mit Abmahnungen so viel beschissen wird und auch oft mal wegen Sachen abgemahnt wird die völlig in Ordnung sind, würde ich an deiner Stelle mal MAP24 kontaktieren, ob dieser Anwalt überhaupt in derem Sinne handelt oder ob er einfach auf eigene Faust versucht Geld zu machen.
Ich weis nicht genau was für eine Einstellung die Leute hinter MAP24 haben.
Aber mir erschließt es sich nicht wieso MAP 24 sich die große Mühe machen die "Developers-Seiten" zu betreiben in denen erklärt wird wie man das komplette MAP 24 gratis in seine Seite einbinden kann und dann kommen sie gleich mit einem Anwalt wenn sich jemand gratis etwas "schlechteres", nämlich nur eine Umgebungskarte, von ihnen holt...
Also einfach mal eine Mail an die, dann weist du wenigstens ob es erst ist oder nicht..
gruß
Alex
Hallo!
Ich habe die Webseite erstellt und bin wohl irgendwie mit im Boot.
Du steuerst das Boot alleine!
Als Streitwert wird 10.000 EUR angegeben. Es sollen Anwaltskosten von 651,80 EUR auf ein Fremdgeldkonto überwiesen werden.
Wenn die Kosten so hoch wären, wie du es gerne hättest, würde noch viel mehr "raubkopiert". Als Verantwortliche für die HP hast du zu prüfen, ob du irgendwelche Rechte verletzt!
Gruss
Gerd
Ich habe die Webseite erstellt und bin wohl irgendwie mit im Boot.
Wieso erstellst du eine Webseite (noch dazu eine kommerzielle) wenn du keine
Ahnung von dem absolut wichtigsten Recht in diesem Fall, dem Urheberrecht, hast? Du bist nichtmal in der Lage zu lesen, ob du die Karte benutzen darfst. Steht bei Map24 alles ausdrücklich drinnen.
Ich halte sowas für grob fahrlässig, was mit Vorsatz gleichkommt. Somit
ist dieses Lehrgeld absolut gerechtfertigt.
Wenn du dein Auto zum reparieren bringst und fährst danach gegen einen Baum,
weil der Mechaniker keine Ahnung von Bremsen hat, wärst du wohl auch nicht begeistert, oder?
Ich halte das nicht für Abzocke sondern die Strafe für pure Dummheit (und die Unfähigkeit, Nutzungsbedingungen zu lesen, wenn man schon fremde Bilder klauen muss). Das dürfte einer der 2% (geschätzt) gerechtfertigten Abmahnungen sein.