Swen: Urheberrecht bei Ausschnitten und Zitaten

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Moin,

Guten Morgen,

in der wissenschaftlichen Literatur ist es üblich, dass man aus anderen Werken zitiert mit Quellenangabe.

Ist das nach deutschem Recht ein Verstoß gegen das Urheberrecht?

Nein, §51 UrhG mit weiteren Verweisen.

Die Bild-Zeitung titelte mal: "Wir sind Papst"
Habe ich durch Zitat der Überschrift das Urheberrecht des Blattes verletzt?

Das kommt darauf an, ob Du Dich im oben genannten Kontext bewegst. Dazu solltest Du, wenn es Anlass zu - finanzieller - Sorge gibt, als Problem einem fachlich versierte Anwalt vortragen und Dich im Leben nicht auf unseren laienhaften Ratschlägen ausruhen.

Was wäre, wenn ich aus einem fremden Bild einen Ausschnitt nehme und dazuschreibe: "Dies ist das Auge der Mona Lisa". Gut, der Produzent ist lange tot, aber irgendwer wird darauf wohl Rechte haben.

Gerade zu Mona Lisa gibt es "bekanntes" Urteil. Ansonsten bist jetzt nicht bei Zitaten sondern bei Bildern, was einen erheblichen Unterschied nach sich zieht. Ein Link von vielen als Einstieg.

Und was ist, wenn ich aus einem Städteplan einen Schnippsel ausschneide mit der Angabe: "Skizze von [Anbieter des Plans]".

Dann könnte die "Kacke am Dampfen" sein, um das zurückhaltend auszudrücken.

Grüße

Swen