Herby: Urheberrecht bei Ausschnitten und Zitaten

Guten Morgen,

in der wissenschaftlichen Literatur ist es üblich, dass man aus anderen Werken zitiert mit Quellenangabe.

Ist das nach deutschem Recht ein Verstoß gegen das Urheberrecht?

Die Bild-Zeitung titelte mal: "Wir sind Papst"

Habe ich durch Zitat der Überschrift das Urheberrecht des Blattes verletzt?

Was wäre, wenn ich aus einem fremden Bild einen Ausschnitt nehme und dazuschreibe: "Dies ist das Auge der Mona Lisa". Gut, der Produzent ist lange tot, aber irgendwer wird darauf wohl Rechte haben.

Und was ist, wenn ich aus einem Städteplan einen Schnippsel ausschneide mit der Angabe: "Skizze von [Anbieter des Plans]".

FG Herby

  1. hi,

    zu den ersten Punkten kann ich nichts sagen.

    Und was ist, wenn ich aus einem Städteplan einen Schnippsel ausschneide mit der Angabe: "Skizze von [Anbieter des Plans]".

    8 Nachrichten unter uns.

    mfg

    1. Hi,

      @title=8 Nachrichten unter uns

      Das hängt von der Sortierung, der Filterung usw. beim jeweiligen User ab ...

      cu,
      Andreas

      --
      Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
      O o ostern ...
      Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
      1. hi,

        @title=8 Nachrichten unter uns
        Das hängt von der Sortierung, der Filterung usw. beim jeweiligen User ab ...

        Danach wollte ich gerade fragen, als ich Martins Post gelesen hatte.

        Ich bleib aber bei "unter uns", ich denke mal, die meisten sehen das Forum in der default-listung.

        mfg

  2. Moin,

    in der wissenschaftlichen Literatur ist es üblich, dass man aus anderen Werken zitiert mit Quellenangabe.
    Ist das nach deutschem Recht ein Verstoß gegen das Urheberrecht?

    nein, solche Kurzzitate sind AFAIR ausdrücklich erlaubt. Ich weiß aber nicht, wie weit dieser "Freibrief" geht und unter welchen Voraussetzungen das gilt.

    Die Bild-Zeitung titelte mal: "Wir sind Papst"
    Habe ich durch Zitat der Überschrift das Urheberrecht des Blattes verletzt?

    Nach meinem Rechtsempfinden nicht - aber das muss nichts heißen.

    Ich habe neulich auch ein Beschwerdeschreiben an die Zentrale einer Supermarktkette gerichtet. Abgesehen davon, dass man auf meine konkreten Äußerungen gar nicht eingegangen ist und ich nur allgemeines Blabla zurückbekommen habe, wurde ich im letzten Absatz noch angeranzt: "<Name der Kette> ist eine geschützte Marke. Wir möchten Sie daher bitten, den Namen in Zukunft nicht mehr zu verwenden."
    Hallo? Geht's noch? Was für einen Sinn hätte der geschützte Markenname, z.B. ALDI, wenn man ALDI nicht mehr beim Namen nennen dürfte?[*]

    Und was ist, wenn ich aus einem Städteplan einen Schnippsel ausschneide mit der Angabe: "Skizze von [Anbieter des Plans]".

    Genau dazu haben wir ein paar Threads weiter oben gerade eine sehr kontroverse Diskussion.

    Schönes Wochenende noch,
     Martin

    [*] Nein, es war nicht ALDI, wo ich mich beschwert habe, das war jetzt nur ein beliebiges Beispiel.

    --
    Die beste Informationsquelle sind Leute, die jemand anderem versprochen haben, nichts weiterzuerzählen.
      (alte Journalistenweisheit)
    1. Hi,

      @title=ein paar Threads weiter oben

      siehe https://forum.selfhtml.org/?t=174524&m=1146353

      cu,
      Andreas

      --
      Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
      O o ostern ...
      Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
      1. Hallo,

        @title=ein paar Threads weiter oben
        siehe https://forum.selfhtml.org/?t=174524&m=1146353

        ja, ich vergesse immer wieder, dass das Forum in der Defaultansicht diese eigenartige, chronologisch rückwärts sortierte Reihenfolge hat ...

        Ciao,
         Martin

        --
        Männer haben nur eine Angst: Die Angst, kein Mann zu sein.
          (Liv Tyler, US-Schauspielerin)
  3. Hallo :)

    Guten Morgen,

    in der wissenschaftlichen Literatur ist es üblich, dass man aus anderen Werken zitiert mit Quellenangabe.

    Ist das nach deutschem Recht ein Verstoß gegen das Urheberrecht?

    http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

    Paragraf 52

    (1) Zulässig ist,
    1.    veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder
    2.     veröffentlichte Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften ausschließlich für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung

    aber:
    (4) 1 Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. 2 Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

    Hmmm ...

    Was wäre, wenn ich aus einem fremden Bild einen Ausschnitt nehme und dazuschreibe: "Dies ist das Auge der Mona Lisa". Gut, der Produzent ist lange tot, aber irgendwer wird darauf wohl Rechte haben.

    Auf das Bild der Mona Lisa gibt es keine Urheberrechte (mehr).
    Es gibt das Recht am Foto von dem Bild der Mona Lisa.
    Aber hier ist wohl kaum nachzuweisen, aus welchem fremden Foto der
    Augenausschnitt geklaut wurde, ausser es steckt ein Wasserzeichen in der Pupille ...

    Und was ist, wenn das Museum, in dem so ein Bild ausgestellt wird,
    das Fotografieren nicht erlaubt?
    Dann wäre jedes Foto, ausgenommen eine spezielle Erlaubnis vom Museum
    ist vorhanden, ebenfalls "verboten", ohne dass ein eventuelles Urheberrecht des Exponates überhaupt berührt würde.

    Kunstwerke dürfen im allgemeinen nicht fotografiert und unerlaubt veröffentlicht werden, ausgenommen sie stehen auf öffentlichen Plätzen.
    Ist die Kunst am Gebäude, so darf sie fotografiert werden, wenn es von aussen geschieht, nicht aber mehr von einem Innenhof oder aus dem Inneren eines Gebäudes.

    Ich habe gestern eine meiner Seiten vorsorglich vom Server genommen, obwohl noch nichts passiert ist. Ich stelle dort mein Hobby vor.
    Nur für den privaten Gebrauch male ich u. a. auch Werke mit Urheberrecht auf Ostereier, d.h. ich kopiere den Urheber.

    Motive sind z. B. auch die Buben auf den Spielkarten.
    Die unterliegen keinem Urheberrecht.

    Aber ich habe darunter auch mal die Maus aus der Sendung mit der Maus oder einen Comic mit Text von Uli Stein oder ein Bild von Mordillo oder Miro.
    Auf einigen Eier habe ich Asterix und Obelix so aufgemalt, dass das ganze Ei diese Figur darstellt. Das ist dann eine Mischung aus kopiertem Werk und eigener Kreativität.

    Darf ich ein Foto eines mit so einem Motiv bemalten Ostereies auf meiner Internetseite zeigen, um mein rein privates Hobby vorzustellen?
    Ich verkaufe solche Ostereier ja nicht (ausgenommen die Ostereier mit den Skatbuben, die habe ich früher öfters auf Ostereierbörsen verkauft).

    Ich bin einfach ratlos, was dieses Problem betrifft.

    mfg
    cygnus

    --
    Die Sache mit der Angel und dem  ><o(((°>  hat immer einen Haken ...
    1. Darf ich ein Foto eines mit so einem Motiv bemalten Ostereies auf meiner Internetseite zeigen, um mein rein privates Hobby vorzustellen?

      Nein, darfst du nicht, ausser du lässt dir diese Figuren lizensieren oder bekommst auf andere Art die schriftliche Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers

  4. Moin,

    Guten Morgen,

    in der wissenschaftlichen Literatur ist es üblich, dass man aus anderen Werken zitiert mit Quellenangabe.

    Ist das nach deutschem Recht ein Verstoß gegen das Urheberrecht?

    Nein, §51 UrhG mit weiteren Verweisen.

    Die Bild-Zeitung titelte mal: "Wir sind Papst"
    Habe ich durch Zitat der Überschrift das Urheberrecht des Blattes verletzt?

    Das kommt darauf an, ob Du Dich im oben genannten Kontext bewegst. Dazu solltest Du, wenn es Anlass zu - finanzieller - Sorge gibt, als Problem einem fachlich versierte Anwalt vortragen und Dich im Leben nicht auf unseren laienhaften Ratschlägen ausruhen.

    Was wäre, wenn ich aus einem fremden Bild einen Ausschnitt nehme und dazuschreibe: "Dies ist das Auge der Mona Lisa". Gut, der Produzent ist lange tot, aber irgendwer wird darauf wohl Rechte haben.

    Gerade zu Mona Lisa gibt es "bekanntes" Urteil. Ansonsten bist jetzt nicht bei Zitaten sondern bei Bildern, was einen erheblichen Unterschied nach sich zieht. Ein Link von vielen als Einstieg.

    Und was ist, wenn ich aus einem Städteplan einen Schnippsel ausschneide mit der Angabe: "Skizze von [Anbieter des Plans]".

    Dann könnte die "Kacke am Dampfen" sein, um das zurückhaltend auszudrücken.

    Grüße

    Swen

  5. By the way,

    wie verhält es sich mit folgendem.
    Kann ich einen kritischen Zeitungsartikel zum Mobilfunk in einem Schaukasten zu diesem Thema problemlos aufhängen?
    Gruß
    Gerd

    1. Moin,

      Kann ich einen kritischen Zeitungsartikel zum Mobilfunk in einem Schaukasten zu diesem Thema problemlos aufhängen?

      So etwas solltest Du nicht im rechtlichen Kontext erörtern, sondern pragmatisch und zielorientiert: Ruf den Redakteur bzw. die Redaktion an und frage nach. Vielleicht ergibt sich aus so einem Telefonat noch eine andere Verbindung, die Du für Dein Anliegen nutzen kannst.

      Grüße

      Swen

    2. wie verhält es sich mit folgendem.
      Kann ich einen kritischen Zeitungsartikel zum Mobilfunk in einem Schaukasten zu diesem Thema problemlos aufhängen?

      Wie ich schon mehrfach zu diesen Thema erwähnt habe, das Urheberrecht ist wohl das einfachste seiner Art. Alles was nicht explizit erlaubt ist, ist grundsätzlich verboten.

      Wenn du einen Zeitungsausschnitt aushängen willst, brauchst du dafür entsprechende Lizenzen/Rechte, die du beim Verlag/Herausgeber erwerben kannst.