Hallo :)
Guten Morgen,
in der wissenschaftlichen Literatur ist es üblich, dass man aus anderen Werken zitiert mit Quellenangabe.
Ist das nach deutschem Recht ein Verstoß gegen das Urheberrecht?
http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
Paragraf 52
(1) Zulässig ist,
1. veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder
2. veröffentlichte Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften ausschließlich für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung
aber:
(4) 1 Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. 2 Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
Hmmm ...
Was wäre, wenn ich aus einem fremden Bild einen Ausschnitt nehme und dazuschreibe: "Dies ist das Auge der Mona Lisa". Gut, der Produzent ist lange tot, aber irgendwer wird darauf wohl Rechte haben.
Auf das Bild der Mona Lisa gibt es keine Urheberrechte (mehr).
Es gibt das Recht am Foto von dem Bild der Mona Lisa.
Aber hier ist wohl kaum nachzuweisen, aus welchem fremden Foto der
Augenausschnitt geklaut wurde, ausser es steckt ein Wasserzeichen in der Pupille ...
Und was ist, wenn das Museum, in dem so ein Bild ausgestellt wird,
das Fotografieren nicht erlaubt?
Dann wäre jedes Foto, ausgenommen eine spezielle Erlaubnis vom Museum
ist vorhanden, ebenfalls "verboten", ohne dass ein eventuelles Urheberrecht des Exponates überhaupt berührt würde.
Kunstwerke dürfen im allgemeinen nicht fotografiert und unerlaubt veröffentlicht werden, ausgenommen sie stehen auf öffentlichen Plätzen.
Ist die Kunst am Gebäude, so darf sie fotografiert werden, wenn es von aussen geschieht, nicht aber mehr von einem Innenhof oder aus dem Inneren eines Gebäudes.
Ich habe gestern eine meiner Seiten vorsorglich vom Server genommen, obwohl noch nichts passiert ist. Ich stelle dort mein Hobby vor.
Nur für den privaten Gebrauch male ich u. a. auch Werke mit Urheberrecht auf Ostereier, d.h. ich kopiere den Urheber.
Motive sind z. B. auch die Buben auf den Spielkarten.
Die unterliegen keinem Urheberrecht.
Aber ich habe darunter auch mal die Maus aus der Sendung mit der Maus oder einen Comic mit Text von Uli Stein oder ein Bild von Mordillo oder Miro.
Auf einigen Eier habe ich Asterix und Obelix so aufgemalt, dass das ganze Ei diese Figur darstellt. Das ist dann eine Mischung aus kopiertem Werk und eigener Kreativität.
Darf ich ein Foto eines mit so einem Motiv bemalten Ostereies auf meiner Internetseite zeigen, um mein rein privates Hobby vorzustellen?
Ich verkaufe solche Ostereier ja nicht (ausgenommen die Ostereier mit den Skatbuben, die habe ich früher öfters auf Ostereierbörsen verkauft).
Ich bin einfach ratlos, was dieses Problem betrifft.
mfg
cygnus
Die Sache mit der Angel und dem ><o(((°> hat immer einen Haken ...