at: HP 530 Laptop für 360€ ... lohnt das?

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Hallo.

zwar hast du immer die gesetzliche gewährleistung von 2 jahren, aber die hilft dir nach 6 monaten quasi nichts mehr weil du bei einem ggf auftretenden defekt quasi unmöglich beweisen kannst, "dass das bereits von anfang an so war" ;)

Das sollte man häufig auch nicht zu beweisen versuchen. Generell besteht die Verpflichtung des Kunden, einen Schaden unverzüglich zu melden, wenn daraus Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden sollen. Sich hinterher darauf zu berufen, der Schaden habe schon von Anfang an bestanden, wird also häufig zu nichts gutem führen.
Die Gewährleistung tritt in einem solchen Fall also nur dann in Kraft, wenn die Ursache des Schadens in einer vom Hersteller oder Händler zu vertetenden Eigenschaft des Produktes zu begründet ist. Dies können Material- oder Produktionsfehler, aber auch bisher unentdeckte Transportschäden sein, und genau die müssen zum Kaufzeitpunkt bereits vorhanden, aber nicht ersichtlich gewesen sein.
MfG, at