Hello,
Solange die Veröffentlichung des Bildes nicht geeignet ist, dem Bauer wesentlich zu schaden (ich hätte mir hier gerne einen weit hergeholten Fall aus den Fingern gesaugt, aber mir fällt keiner ein),
Die Spritze mit den Wachstumshormonen steckt noch in der Hinterkeule ...
Dann fällt es sowieso unter Presserecht und genießt gesonderte Veröffentlichungsrechte. Noch!
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg