Siechfred: Einsteigen ins Webdesign-GESCHÄFT

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Nebenjobs, die unterhalb der 400-Euro-Grenze betrieben werden (oder ganz gelegentlich auch mit höheren Beträgen, wobei der Steuerfreibetrag nicht überschritten werden sollte, können ohne jede Anmeldung laufen.

In D nur, wenn es ein Minijob ist, im selbständigen Bereich gibt es eine derartige Grenze nicht. Oder meintest Du den Härteausgleich bis 410 Euro pro Jahr?

Dann darf man keine Rechnungen mit MwSt. ausstellen, ist aber idR trotzdem verpflichtet, alle Pflichten eines Einzelkaufmanns wahrzunehmen.

Das mit den Rechnungen ist so korrekt, der Rest nicht oder zumindest missverständlich.

Wenn Du tatsächlich ein Gewerbe anmelden willst, musst Du dies beim Gewerbeamt machen.

Als Webdesigner würde ich erstmal kein Gewerbe anmelden und auf Freiberuflichkeit gehen, dann entfällt die Gewerbeanmeldung und man muss sich nur beim Finanzamt anmelden. Das weitere Procedere ist dann so, wie von Dir beschrieben.

1-2 Wochen später bekommst Du ein Formular vom Finanzamt, welches Du ausfüllen und zurücksenden mußt - danach bekommst Du eine Steuernummer, mit der Du künftig die Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen mußt, pünktlich zur Mitte des nachfolgenden Monats.

Naja, der 10. ist nicht wirklich die Monatsmitte ;) Und die Kleinunternehmerregelung ist auch noch zu beachten.

Rechnungen müssen mit ausgewiesener MwSt. für jeden Posten (für gewerbliche) oder für den Gesamtbetrag (für private) Kunden ausgestellt werden;

Auch bei Rechnungen an andere Unternehmen genügt der Ausweis der Steuer in einer Summe am Ende der Rechnung. Dass ein Webdesigner Rechnungen schreibt, in denen Umsätze zu 19% und zu 7% abgerechnet werden, ist eher unwahrscheinlich.

Ich empfehle http://e-lancer-nrw.de/ratgeber/.

Siechfred

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Hinter den Kulissen passiert viel mehr, als man denkt, aber meistens nicht das, was man denkt.