at: Muster-AGB/Nutzungsbedingungen für Gemälde-Bilder

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Hallo.

Dass man den Hochladenden im Innenverhältnis (also Seitenbetreiber - Hochladender) Haftmar machen kann - ihn also in Regress nehmen kann, falls man durch seine unerlaubten Handlungen oä Schaden erlitten hat - steht wohl außer Frage und bedarf auch keiner gesonderten vertraglichen Regelung.

Dumm nur, wenn man es als Seitenbetreiber versäumt hat, sich hinsichtlich beispielsweise des Alters der Nutzer abzusichern.
Den bösen Abmahnanwalt kostet deine Pleite dann gerade einmal eine Schachtel Neg... äh, Mohr... äh, Schaumküsse.
MfG, at