LX: Verschlüsselte Software - Rückgaberecht?

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Wenn es nicht ausdrücklich genannt wird, muss es entweder marktüblich sein, um Vertragsbestandteil zu werden oder es liegt entweder ein Mangel oder eine Verletzung der Informationspflicht aus § 241 II BGB (vertragliche Nebenpflichten) vor.

Gruß, LX