PostIdent zur Altersverifikation schießt einfach am Ziel vorbei, und ist überdies rechtlich nicht wasserdicht:
http://www.heise.de/newsticker/Jugendmedienschutz-Alterskontrolle-per-PostIdent-reicht-nicht--/meldung/49724
In dem Artikel steht das etwas anders, als du es darstellst:
"Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az 29 U 2745/04) genügt es nicht, wenn ein Versandhändler beim Vertrieb pornografischer Medien über das PostIdent-Verfahren sicherzustellen versucht, dass der Empfänger der Bestellung volljährig ist. Vielmehr müssten die Medien per eigenhändig übergebenes Einschreiben versandt werden."
Man beachte den letzten Satz (und nichts anderes hatte ich auch bereits geschrieben). Postident ist also sehr wohl zulässig und wasserdicht. Dass man die Alterskontrolle nicht einmalig durchführen kann und anschließend mit normalen, d.h. nicht eigenhändig auszuliefernden Postsendungen jede Sicherheit, die durch Postident gegeben war, sausen lässt, sollte logisch sein.
Der Artikel ist insofern auch irreführend, denn davon, dass die Entscheidung "überrascht", kann meiner Meinung nach keine Rede sein, wenn man seine fünf Sinne noch beisammen hat und mal ein klein wenig nachdenkt.
Der eigentliche Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens findet sich denn auch ganz am Ende: Da steht nämlich, dass sich der Kläger darüber ärgerte, dass sich der Beklagte "wirtschaftliche Vorteile über eine billige, einfache Briefzustellung" (statt des eigenhändigen Einschreibens) verschaffte.