Ich wollte wissen, ob man öffentlich zugängliche Schilder von Außen fotografieren darf (zum Zwecke der Berichterstattung).
Es ist nicht verboten irgendwelche Schilder ungefragt und ungenehmigt zu fotografieren und zu veröffentlichen, wenn sie keine Kunstwerke darstellen und wenn deren Inhalt es nicht unzulässig macht.
Zum Inhalt:
- Es könnte z.B. eine Beleidigung enthalten sein, oder Pornographie, das wäre verboten.
- Die Veröffentlichung könnte Persönlichkeitsrechte verletzen (was Du vermutlich mit dem Kauderwelsch um die Anonymität meintest), was aber bei Schildern von Ämtern, Firmen und dergleichen ausgeschlossen ist.
Sollte widererwartend ein Schild dabei sein, welches man für ein Kunstwerk hält, dann kann man prüfen, ob das z.B. dank der Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) oder für die Berichterstattung (z.B. § 50 UrhG) dennoch gestattet ist.