Gibt es denn da vielleicht noch mehr Berühungspunkte mit geltenden Gesetzen, wenn man eine Plattform zur "Hurerei" eufmachen würde?
Wenn es so konkret wird, rückt der § 180 StGB noch in die Nähe des möglichen und allgemein der Jugendschutz.
Gibt es denn da vielleicht noch mehr Berühungspunkte mit geltenden Gesetzen, wenn man eine Plattform zur "Hurerei" eufmachen würde?
Wenn es so konkret wird, rückt der § 180 StGB noch in die Nähe des möglichen und allgemein der Jugendschutz.