A) Ein Poster an einer Litfaßsäule angebracht ist, so dass jeder der daran vorbeigeht, sie sehen kann. Darf ich von dem Poster im öffentlichen Raum ein Foto machen und für eine Online-Doku verwenden? (Foto wurde ja selber geschossen)
Kommt darauf an, wenn das fremde Foto das Motiv ist und nicht z.B. Beiwerk, wäre es verboten (außer natürlich es greift noch eine andere Schranke des UrHG).
B) Die Betreffende Person an mir vorbeiläuft und ich schnell ein Foto schiesse? (Ähnlich wie es Paparazzi)
Das ist zulässig. Ob die Veröffentlichung zulässig ist, hängt von den Umständen ab.
C) Eine Sendung im TV (auf einem öffentlich rechtlichen Sender) einen Beitrag zu solch einer Person ausstrahlt, und ich aus einer Aufzeichnung (z.B. Nachrichten) hieraus ein Foto ausdrucke.
Weiter nichts? Das wäre zumindest als Privatkopie zulässig.
D) Ich eine solche Person z. B. selber Skizziere oder skizzieren lasse. Also Eigenentwurf.
Das ist zulässig. Die Veröffentlichung grundsätzlich auch, wenn es sich um eine absolute Person der Zeitgeschichte handelt.