gary: Personen die im öffentlichen Interesse stehen / Foto

Abend zusammen,

Ich weiss, dass Thema war schon des Öfteren zu lesen. Habe auch schon einiges im Archiv gelesen. Trotzdem einige Fragen:

Wie ist das mit Photos von Prominenten, Politiker, Schauspieler usw. wenn:

A) Ein Poster an einer Litfaßsäule angebracht ist, so dass jeder der daran vorbeigeht, sie sehen kann. Darf ich von dem Poster im öffentlichen Raum ein Foto machen und für eine Online-Doku verwenden? (Foto wurde ja selber geschossen)

B) Die Betreffende Person an mir vorbeiläuft und ich schnell ein Foto schiesse? (Ähnlich wie es Paparazzi)

C) Eine Sendung im TV (auf einem öffentlich rechtlichen Sender) einen Beitrag zu solch einer Person ausstrahlt, und ich aus einer Aufzeichnung (z.B. Nachrichten) hieraus ein Foto ausdrucke.

D) Ich eine solche Person z. B. selber Skizziere oder skizzieren lasse. Also Eigenentwurf.

Ich frage desshalb, weil man in Deutschland für fast alles eine Genehmigung braucht. Wie machen das eigentlich solche Blätter wie die Bildzeitung- die müssten ja fast täglich mit einem Bein im Gefängnis stehen.

Viele Grüsse gary

  1. Abend zusammen,

    Habe im Archiv diesen Link gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

    Da wird das Ganze ein wenig aufgedrösselt. Ein gewisser Ermessensspielraum bleibt aber trotzdem...

    Grüsse gary

  2. Tach,

    A) Ein Poster an einer Litfaßsäule angebracht ist, so dass jeder der daran vorbeigeht, sie sehen kann. Darf ich von dem Poster im öffentlichen Raum ein Foto machen und für eine Online-Doku verwenden? (Foto wurde ja selber geschossen)
    C) Eine Sendung im TV (auf einem öffentlich rechtlichen Sender) einen Beitrag zu solch einer Person ausstrahlt, und ich aus einer Aufzeichnung (z.B. Nachrichten) hieraus ein Foto ausdrucke.

    diese beiden Punkte werden durch das Urheberrecht verboten, eine zweidimensionale Reproduktion eines zweidimensionalen Werkes ist kein eigenes Werk sondern unterliegt dem Urheberrecht des Originalurhebers.

    mfg
    Woodfighter

    1. Mahlzeit zusammen,

      Sagen wir mal es wird in den Nachrichten eine Aussage eines Politikers ausgestrahlt, in dem der Politiker z. B. sagt: "Wir müssen alle sparsam sein". Selber aber offensichtlich sich nicht daran hält. Oder Einer sagt es gibt keine Steuersenkung, da wir bis 20XY (Sankt Niemmerleinstag) Schuldenfrei sein wollen. Aber erwiesener massen die Neuverschuldung stehtig zu steigt. Also eine Aussage wird gemacht, aber nicht eingehalten.

      Darf man darüber einen Blog führen, bzw. wie soll man dort Bilder der betreffenden Person einbinden?

      Oder ist es am Ende so, dass man eigene Reporter, Journalisten beschäftigen muss, die dann quer durch die Republik unterwegs sind um irgendwie eigenes Bildmaterial zu schiessen?

      Reicht nicht eine Quellenangabe, woher die Aussage und das Bild her ist?

      Ansonsten ist ja eine freie Berichterstattung mit Bild ja fast unmöglich...

      Grüsse gary

      1. Hi,

        Darf man darüber einen Blog führen, bzw. wie soll man dort Bilder der betreffenden Person einbinden?

        Was hat der (vielleicht) Unsinn den jemand redet, mit seinem Aussehen zu tun?

        Ist das für die Meinungsbildung von Relevanz, zu sehen, ob der Politiker zauselige Haare hat?

        Oder ist es am Ende so, dass man eigene Reporter, Journalisten beschäftigen muss, die dann quer durch die Republik unterwegs sind um irgendwie eigenes Bildmaterial zu schiessen?

        Auch nicht jede Zeitung kann immer überall sein. Dafür gibt es Bildreporter und Bildagenturen.

        Reicht nicht eine Quellenangabe, woher die Aussage und das Bild her ist?

        Es gibt ein Zitatrecht - Du darfst kostenfrei zitieren - das können auch Bilder sein. Aber das greift IMHO in einem *solchen* Fall beim Bild nicht (wohl aber für die Aussage). Wenn Künster X einen Fotoband hat, dann darfst Du bei einer Kritik vereinzelt Bilder zitieren (zur Verdeutlichung der Kritik, damit der Leser überhaupt weiß, wovon die Rede ist). Wenn Fotograf Y aber von X (erlaubterweise und zur Veröffentlichung) ein Bild gemacht hat, dann hat er die Rechte daran. Und sofern Du keine Kritik über die Arbeit von Y machst ...

        Ansonsten ist ja eine freie Berichterstattung mit Bild ja fast unmöglich...

        Ein Sichtung der Zeitungen und Zeitschriften beweist täglich das Gegenteil.

        Du möchtest nur kostenlos anderer Leute Arbeit abschnorren. Das hat mit Presse- und Meinungsfreiheit so rein gar nichts zu tun ...

        Gruß, Cybaer

        --
        Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
        (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
        1. Hi Cybear,

          Was hat der (vielleicht) Unsinn den jemand redet, mit seinem Aussehen zu tun?

          Gar nichts. Habe ich auch nicht behauptet. Es geht um  die Aussage beispielsweise eines Politikers X und damit der Leser gleich weiss, wer das ist ein Fotoi dazu. Nicht jeder hat die Namen der verschiedenen Amtsträger auf Abbruf parat. Es soll ersichtlich sein, wer was gesagt hat und zu welcher Partei der jenige gehört.

          Ist das für die Meinungsbildung von Relevanz, zu sehen, ob der Politiker zauselige Haare hat?

          s.o. Es geht um den Wiedererkennungswert.

          Auch nicht jede Zeitung kann immer überall sein. Dafür gibt es Bildreporter und Bildagenturen.

          Was kostet ein Bild von der Bundeskanzlerin Merkel? ;-)

          Du möchtest nur kostenlos anderer Leute Arbeit abschnorren. Das hat mit Presse- und Meinungsfreiheit so rein gar nichts zu tun ...

          Volliger Quatsch! (ausser du beziest dich nur auf die Bilder) Es sollen die Sichtweisen verschiedener Gesellschaftsschichten Kund getan werden. Und Dinge die offensichtlich nicht in Ordnung sind, angesprochen werden. Auch sollen Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden (Entsprechendes Formular folgt). Es soll keine Hetze gegen Deutschland geschürrt werden (das machen schon andere *g*), sondern es soll der Versuch was zu ändern gemacht werden.

          Die Zeitungen und die Nachrichten berichten zwar Sachlich (oder sind zumindest bemüht das zu tun), aber irgendwie wird man den Eindruck nicht los, dass keiner den Mut hat, die  wirklichen Probleme anzusprechen. Es gibt bei vielen Themen eine Art heillige Kuh, die keiner schlachten will...

          Viele Grüsse gary

          1. Hi,

            Ist das für die Meinungsbildung von Relevanz, zu sehen, ob der Politiker zauselige Haare hat?
            s.o. Es geht um den Wiedererkennungswert.

            Meinungs- und Pressefreiheit sind Grundrechte. "Wiedererkennungswert" ist im Grundgesetz IMHO nicht genannt. =;-)

            Was kostet ein Bild von der Bundeskanzlerin Merkel? ;-)

            Schmerzensgeld für den Betrachter? >;->

            Volliger Quatsch! (ausser du beziest dich nur auf die Bilder)

            Selbstredend.

            Gruß, Cybaer

            --
            Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
            (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
            1. Hi Cybear,

              Was kostet ein Bild von der Bundeskanzlerin Merkel? ;-)

              Schmerzensgeld für den Betrachter? >;->

              *LLLLOOOOLLLLLL* Reich mir mal ein Taschentuch, ich weine schon vor lachen...

              Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.

              (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)

              Respekt: Tiefsinnig- hat was...

              Gruss gary

              1. Hi,

                Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
                (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
                Respekt: Tiefsinnig- hat was...

                Als wenn er Web-Foren schon gekannt hätte ... ;-)

                Gruß, Cybaer
                on

                --
                Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
                (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
            2. Hi,

              Ist das für die Meinungsbildung von Relevanz, zu sehen, ob der Politiker zauselige Haare hat?
              s.o. Es geht um den Wiedererkennungswert.

              Meinungs- und Pressefreiheit sind Grundrechte. "Wiedererkennungswert" ist im Grundgesetz IMHO nicht genannt. =;-)

              So wie dem KunstUrHG die Frage nach dem Zusammenhang von Unsinn und dem Aussehen der verzapfenden absoluten Person der Zeitgeschichte egal ist.

        2. Hallo.

          Dafür gibt es Bildreporter und Bildagenturen.

          Und dann gibt es da noch die Weblog-Autoren, die ihre Fotos slebst machen. Notfalls tut es ja auch eine hübsche Kari... äh, Illustration.
          MfG, at

      2. Moin,

        [typisches Verhalten eines Politikers]
        Darf man darüber einen Blog führen, bzw. wie soll man dort Bilder der betreffenden Person einbinden?

        Natürlich kannst Du grundsätzlich ein Blog darüber führen und Fehler aufzeigen, Widersprüchlichkeiten kritisieren etc. (solange Du, allgemein gesprochen, bestimmte Anstandregeln einhält). Und natürlich wirst Du auch ein Bild eines Politikers machen dürfen und es in Deinem Blog veröffentlichen dürfen. Aber wenn Du einfach nur Material anderer benutzt und Dir zu eigen machst (indem Du Worte oder Bilder kopierst) - wohlmöglich noch, ohne eigene großartige schöpferische Leistung einzubinden - dann ist es Doch völlig okay, wenn Du diejenigen dafür bezahlst, die ihr Geld damit verdienen, Politiker zu fotografieren und diese Bilder dann zu verkaufen. AP, dpa oder irgendwelche andere Bild/Wort-Agenturen leben ja auch nicht allein von Luft und Liebe.

        Gruß

        Swen

        1. Hi Swen,

          Ja, Danke. Selbstverständlich ist es nur fair, wenn man für ein Bild, für das man selber keinen Aufwand hatte bezahlt (leben und leben lassen).

          Werde mal beo AP, dpa bummeln gehen.

          Grüsse gary

          1. Moin,

            Werde mal beo AP, dpa bummeln gehen.

            Musst Du nicht mal unbedingt. Frag doch bei den Pressestellen / Büros der Politiker nach. Oft genug haben die ja ein Interesse, (natürlich: vorteilhafte) Bilder ihrer Chefs/Chefinnen in den Medien zu sehen und verteilen oft auf Nachfrage (kostenfrei) Portraitbilder (eventuelle auch digital) an Medien.

            Gruß

            Swen

            1. Oft genug haben die ja ein Interesse, (natürlich: vorteilhafte) Bilder ihrer Chefs/Chefinnen in den Medien zu sehen und verteilen oft auf Nachfrage (kostenfrei) Portraitbilder (eventuelle auch digital) an Medien.

              *LOL* Ja, wenn positiv berichtet wird *g*. Bei Kritik wird es aber kaum ein Foto geben...

              Merci

              Gruss gary

    2. A) Ein Poster an einer Litfaßsäule angebracht ist, so dass jeder der daran vorbeigeht, sie sehen kann. Darf ich von dem Poster im öffentlichen Raum ein Foto machen und für eine Online-Doku verwenden? (Foto wurde ja selber geschossen)
      C) Eine Sendung im TV (auf einem öffentlich rechtlichen Sender) einen Beitrag zu solch einer Person ausstrahlt, und ich aus einer Aufzeichnung (z.B. Nachrichten) hieraus ein Foto ausdrucke.

      diese beiden Punkte werden durch das Urheberrecht verboten, eine zweidimensionale Reproduktion eines zweidimensionalen Werkes ist kein eigenes Werk sondern unterliegt dem Urheberrecht des Originalurhebers.

      1. Ein Foto von einem Poster auf einer Litfaßsäule keine Reproduktion. Wenn z.B. ein Labor Abzüge herstellt ist das eine Reproduktion.
      2. Es ist völlig egal, ob das selbst angefertigte Foto (von einem fremden Werk) ein Werk darstellt. Denn auch wenn dem so ist, bedarf es der Genehmigung des Urhebers vom Original, wenn keine Schranke des UrHG greift.

      "... unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk ..." §3 UrHG

  3. Moin!

    Wie machen das eigentlich solche Blätter wie die Bildzeitung- die müssten ja fast täglich mit einem Bein im Gefängnis stehen.

    Die Bildzeitung steht ja auch mit einem Bein im Gefängnis, bzw. legt ein sehr fragwürdiges Verhalten an den Tag, welches ihr immer wieder mal gerichtlich verboten wird. Aktueller Fall, der sich aufgrund der Uneinsichtigkeit der Bildzeitung mutmaßlich noch lange hinziehen und am Ende teuer werden dürfte: Wie sich "Bild" gegen ein "Bild"-Opfer wehrt

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
  4. Hi,

    A) B) C) D)

    Nein.

    die müssten ja fast täglich mit einem Bein im Gefängnis stehen.

    Ja. Regelmäßige Prozeßkosten dürften in die Kalkulation einfließen.

    Was D) angeht: Du darfst ggf. noch nicht mal ein Bild von einem Double machen, und das veröffentlichen. Der BGH hat das anhand einer Werbung (mit einem nicht gerade ähnlich aussehendem Double) entschieden, wo das Double in der typischen Pose des "Blauen Engels" abgebildet war. Die Erben Marlene Dietrichs hatten geklagt, und gewonnen.

    Natürlich darfst Du aber Bilder von Promis machen bei ihren öffentlichen Auftritten (sofern kein Fotografierverbot vorliegt) und darüber berichten - auch mit Fotos des Promis. Oder Du lizensierst bestehende, offizielle Fotos.

    Der Zweck "Online-Doku" ist aber absolut nichtssagend ...

    Gruß, Cybaer

    --
    Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
    (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
    1. Hi Cybear,

      Der Zweck "Online-Doku" ist aber absolut nichtssagend ...

      Ich dachte an eine Art Blog, Online-Zeitung oder Online-Journal, in dem auf die Dinge verwiesen wird, die nicht so toll laufen. Aber auf einem etwas höheren Niveau als das "altbekannte" Stammtischgelage.

      Grüsse gary

      1. Hi,

        Ich dachte an eine Art Blog, Online-Zeitung oder Online-Journal, in dem auf die Dinge verwiesen wird, die nicht so toll laufen. Aber auf einem etwas höheren Niveau als das "altbekannte" Stammtischgelage.

        OK, dann mach es wie die (seriösen) Zeitungen: Eigene Aufnahmen in erlaubten Situationen, Bezahlung eines Bildreporters (ggf. via Bildagentur), oder Du verwendest offizielles Pressematerial des Promis (einfach mal auf die Website schauen oder nachfragen, ob es für die Presse frei nutzbares Material gibt). Bei letzterem dürftest Du IMHO durchaus fündig werden. :-)

        Gruß, Cybaer

        --
        Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
        (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
        1. Hi Cybear,

          Danke für die Tipps. Habe z. B. gar nicht gewusst, dass es sowas wie "freies Bildmaterial" überhaupt gib (wo doch jeder nur verdienen will *g*).

          Viele Grüsse aus Süddeutschland am schönen Rhein

          gary

          1. Hi,

            Danke für die Tipps. Habe z. B. gar nicht gewusst, dass es sowas wie "freies Bildmaterial" überhaupt gib (wo doch jeder nur verdienen will *g*).

            Es gibt auch Open Source! Oder Creative-Common-Lizenzen. Und ... :)

            Die Fotos auf Wikipedia sind z.B. (zumindest i.d.R.) frei nutzbar (bei Nennung der Quelle - Lizenzbedingungen sind dort nachzulesen).

            Aber oft haben die Promis halt selbst ein Interesse, das *gute* Fotos von ihnen veröffentlich werden, und keine 08/15-Digiknipser die die "Krähenfüße" durch ungünstige Beleuchtung hervorheben ... >;->

            Gruß, Cybaer

            --
            Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
            (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
    2. Was D) angeht: Du darfst ggf. noch nicht mal ein Bild von einem Double machen, und das veröffentlichen.

      1. Grundsätzlich darf man das schon.
      2. Selbst wenn, würde das nicht bedeuten, daß es verboten ist das Original abzubilden und zu veröffentlichen, was soll das also für ein Argument sein?

      Der BGH hat das anhand einer Werbung (mit einem nicht gerade ähnlich aussehendem Double) entschieden, wo das Double in der typischen Pose des "Blauen Engels" abgebildet war. Die Erben Marlene Dietrichs hatten geklagt, und gewonnen.

      Was wohl ein hinreichend anderer Fall ist, als das worum es geht (außerdem gibt es "gegenteilige" Entscheidungen in ähnlichen Fällen).

  5. A) Ein Poster an einer Litfaßsäule angebracht ist, so dass jeder der daran vorbeigeht, sie sehen kann. Darf ich von dem Poster im öffentlichen Raum ein Foto machen und für eine Online-Doku verwenden? (Foto wurde ja selber geschossen)

    Kommt darauf an, wenn das fremde Foto das Motiv ist und nicht z.B. Beiwerk, wäre es verboten (außer natürlich es greift noch eine andere Schranke des UrHG).

    B) Die Betreffende Person an mir vorbeiläuft und ich schnell ein Foto schiesse? (Ähnlich wie es Paparazzi)

    Das ist zulässig. Ob die Veröffentlichung zulässig ist, hängt von den Umständen ab.

    C) Eine Sendung im TV (auf einem öffentlich rechtlichen Sender) einen Beitrag zu solch einer Person ausstrahlt, und ich aus einer Aufzeichnung (z.B. Nachrichten) hieraus ein Foto ausdrucke.

    Weiter nichts? Das wäre zumindest als Privatkopie zulässig.

    D) Ich eine solche Person z. B. selber Skizziere oder skizzieren lasse. Also Eigenentwurf.

    Das ist zulässig. Die Veröffentlichung grundsätzlich auch, wenn es sich um eine absolute Person der Zeitgeschichte handelt.

  6. Gary

    Du lebst in der Schweiz [1].
    Dein Server steht in der Schweiz [2].

    Schweizer Recht ist massgebend [3].
    Suche Rechtsauskünfte bitte an der richtigen Stelle [4].

    [1] oder ich unterliege einem kolossalen Irrtum.
    [2] oder ich habe den Hoster deiner Domain komplett falsch eruiert.
    [3] selbst wikipedia in Baseldütsch, wird daran nichts ändern.
    [4] heisst, im richtigen Kanton, der immer noch dein Staat ist.

    mfg Beat

    --
    Selber klauen ist schöner!
    1. Hi Beat,

      Du lebst in der Schweiz [1].
      Dein Server steht in der Schweiz [2].

      Nein in Deutschland *g*

      Schweizer Recht ist massgebend [3].

      eventuell für den Server/Betreiber *gg*

      Suche Rechtsauskünfte bitte an der richtigen Stelle [4].

      Tu ich doch *ggg*

      Viele Grüsse gary

      PS.: Ich habe aber vor sobald wie möglich dorthin Auszuwandern :-)