Hi,
A) B) C) D)
Nein.
die müssten ja fast täglich mit einem Bein im Gefängnis stehen.
Ja. Regelmäßige Prozeßkosten dürften in die Kalkulation einfließen.
Was D) angeht: Du darfst ggf. noch nicht mal ein Bild von einem Double machen, und das veröffentlichen. Der BGH hat das anhand einer Werbung (mit einem nicht gerade ähnlich aussehendem Double) entschieden, wo das Double in der typischen Pose des "Blauen Engels" abgebildet war. Die Erben Marlene Dietrichs hatten geklagt, und gewonnen.
Natürlich darfst Du aber Bilder von Promis machen bei ihren öffentlichen Auftritten (sofern kein Fotografierverbot vorliegt) und darüber berichten - auch mit Fotos des Promis. Oder Du lizensierst bestehende, offizielle Fotos.
Der Zweck "Online-Doku" ist aber absolut nichtssagend ...
Gruß, Cybaer
Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)