Kalle_B: Erfahrungen mit der qualifizierten elektronischen Signatur?

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Hallo!

Naja, ich meine Rechnungen, die so signiert sind, dass man sie dem Kunden per Mail zustellen kann, wobei das FA nichts zu meckern hat.

Jetzt mal Klartext: Was könnte das FA meckern, wenn ich eine selbst ausgedruckte Rechnung per Überweisung bezahle? Können die die Buchhaltung deshalb im nachhinein verwerfen?

Das heißt, dann brauche ich auch die Einnahmen aus per Mail verschickten Rechnungen nicht zu versteuern?

Heia, gute Zeiten kommen auf uns zu.

MfG Kalle