TommAs: Braucht mein privater Online-Flohmarkt ein Impressum

Hallo zuammen, ich verkaufe meine privaten Babysachen und Kindersachen online auf einer eigens dafür erstellten Webseite. Dort stehen alle Babyartikel mit Bild und die Preise dabei. Ein Kontaktformular ist ebenfalls dabei, um bei interesse einen Kontakt herzustellen. Jetzt meine Frage. Muss ich hier ein Impressum haben, um den Privaten Flohmarkt betreiben zu dürfen. Wenn ja, was muss dann zwingend drin stehen.
Infos zum Verkauf und Versand sowie den Garantieausschluss für meine gebrauchten Artikel von privat habe ich auf der Startseite unter Wissenswertes drin. Reicht das aus?

Ich möchte nicht wegen ein paar Klamotten ein Verbrechen begehen und eine Abmahnung von gelangweilten Anwälten kassieren, die ein Vielfaches der Babyklamotten-Erlössumme (z.B. Strampler = 1,50 EUR != Abmahnung = 2500 EUR) kosten würde. Wer Kinder hat versteht, wie viel sich an Klamotten ansammelt und wir wollen die eben über die private Flohmarktseite verkaufen.
Über infos freut sich TommAs

  1. Hi,

    Muss ich hier ein Impressum haben, um den Privaten Flohmarkt betreiben zu dürfen.

    Du musst ein Impressum haben, um eine _Website_ betreiben zu dürfen.

    Wenn ja, was muss dann zwingend drin stehen.

    Siehe Teledienstgesetz §6 und Impressum-Assistent.

    Ich möchte nicht wegen ein paar Klamotten ein Verbrechen begehen

    Ja, soweit ist es in Deutschland gekommen, dass man sich darüber Sorgen machen muss ... :-( Demnächst darf ein(e) 17jährige(r) übrigens keinen Sex mehr haben, ohne zu riskieren, für mindestens 4 (vier) Jahre im Gefängnis zu landen - und für den Rest seines Lebens öffentlich gebrandmarkt zu sein.

    Cheatah

    --
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    X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
    X-Will-Answer-Email: No
    X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
    1. Hi Cheatah!

      Mal davon abgesehen, dass ich gar nicht wissen will, was für eine Strafe darauf steht, ein Nacktfoto (z.B. am Meer spielend) vom eigenen Kind zu besitzen (mindestens 4 Jahre?):

      Ich habe kürzlich mitbekommen, dass nun auch der DOWNLOAD von Material nur noch erlaubt ist, wenn "die Kopiervorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt" wurde und somit jetzt (seit 1.1.2008) bestraft werden kann?

      Ergo:

      • man folgt einem Link klickt, der auf eine Seite mit Bild/flv-Film oder sowas führt
      • anschließend stellt sich herausstellt, dass der Rechtinhaber des dargebotenen Materials nicht mit dem Offerieren des Content einverstanden war
      • mithilfe des vorgeschriebenes IP Serverlogs & der guten neuen Vorratsdatenspeicherung findet er heraus, dass man sein "Material" unberechtigterweise geladen hat (muss man ja, um es zu sehen)
      • man erhält eine Unterlassungserklärung mit Forderung i.H.v. xy000 Euro zugestellt...

      Für mich noch offene Fragen:

      • Wer hat dann die Beweislast?
      • Muß ich dann beweisen, dass nicht offensichtlich war, dass das Material eine Raubmordkopie war?

      Folgen:
      Im Prinzip kann man dann ja nur bei entsprechender Lizenz (creative commmons oder ähnlich) von downloadbarem Material ausgehen - und um diese wiederum zu sehen, muß ich die Seite, worauf es ist, ja laden.

      Irgendwie scheinen die guten Zeiten so ziemlich vorbei - gewünscht ist es wohl, kein Internet zu nutzen und sich (wieder) den staatlichen/witschaftlich gelenkten Verblödungsmedien hinzugeben.

      Viele Grüsse,
      Richard

      1. Hi!

        Irgendwie scheinen die guten Zeiten so ziemlich vorbei - gewünscht ist es wohl, kein Internet zu nutzen und sich (wieder) den staatlichen/witschaftlich gelenkten Verblödungsmedien hinzugeben.

        Ich denke eher, dass es mal wieder die Hilflosigkeit der Gesetzgebung aufzeigt. Und deren teils fatale Folgen, bei dem Versuch, dennoch bestimmte Dinge in den Griff zu bekommen, bzw. zu regeln.

        Ich glaube auch, dass viele Gesetze in dem Bereich hauptsächlich auf Betreiben bestimmter Lobby-Gruppen überhaupt erst auf den Weg gebracht werden.

        Die große Gefahr besteht imho darin, dass man die breite Masse der User damit "kriminalisiert", ohne die wirklich kriminellen damit zu kriegen.

        Es kann ja auch nicht angehen, dass man demnächst erst noch ein abgeschlossenes Jurastudium absolviert haben muss, um nicht Gefahr zu laufen, sich bei der Nutzung des Internets strafbar zu machen.

        Gruß Gunther

        1. Hi Gunther!

          Ich denke eher, dass es mal wieder die Hilflosigkeit der Gesetzgebung aufzeigt. Und deren teils fatale Folgen, bei dem Versuch, dennoch bestimmte Dinge in den Griff zu bekommen, bzw. zu regeln.

          Naja, wer bei Politikern Inkompetenz sucht, der wird schnell fündig...

          Ich glaube auch, dass viele Gesetze in dem Bereich hauptsächlich auf Betreiben bestimmter Lobby-Gruppen überhaupt erst auf den Weg gebracht werden.

          Stimmt - aber wer da alles Lobbies hat:

          • amerikanischen christlichen Fundamentalisten
          • MFI
          • Juristen (die verdienen ja auch prächtig an der Abmahnerei)
          • die Sexseitenbetreiber (mahnen allerdings noch vorwiegend gegeneinander, aber in Verbindung mit dem von Cheatah beschriebenen Gesetz - da kann man schon was damit anfangen...)
            Ich bin mal gespannt, wann die NRA durchsetzt, dass weltweit nur noch mit Schusswaffen bewaffnete Menschen aus dem Haus gehen dürfen (Ich hör schon Herrn Schäuble: "Des dient nuur der Terrorabwehr und des isch zum Schutz unserer Bürger").

          Die große Gefahr besteht imho darin, dass man die breite Masse der User damit "kriminalisiert", ohne die wirklich kriminellen damit zu kriegen.

          Schon geschehen (ersteres), ist mit den beschriebenen Methoden nicht möglich (zweiteres), denn wer wirklich illegales tut, der weiß dies und trifft vorkehrungen...

          Grüsse,
          Richard

  2. hi,

    Hallo zuammen, ich verkaufe meine privaten Babysachen und Kindersachen online auf einer eigens dafür erstellten Webseite.

    Auf jeden Fall muss da ein Impressum hin mit Name, Anschrift, Telefonnummer, email.

    Viele Grüße,
    Hotte

  3. Wenn Deine Website insgesamt rechtlich NICHT in Ordnung ist, nützt dir
    ein korrektes Impressum gar nichts.

    Das Problem ist, daß man als Otto-Normal-Bürger zwar die Gesetzestexte
    kennt, aber leider diese nicht interpretieren kann, geschweige denn einzu-
    schätzen wie das in der aktuellen Rechtslage gehandhabt wird. Hinzu kommt,
    daß sich die Rechtslage ständig ändert und man als Webseitenbetreiber
    darauf reagieren muß.

    Ich mache daß im Moment so, daß ich in regelmäßiges Abständen meinen
    Webauftritt komplett von einem Anwalt prüfen lasse, kostet nicht die Welt
    und beruhigt ungemein.